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Photovoltaik-Ausschreibung: Wann PV-Projekte zur EEG-Pflicht werden

Ab wann PV-Anlagen zur Photovoltaik-Ausschreibung müssen: Schwellenwerte, Gebotstermine 2026, Zuschlagswert 4,94 ct/kWh laut Bundesnetzagentur für Solarteure.

Ab wann muss eine Solaranlage an einer EEG-Ausschreibung teilnehmen, statt eine feste Marktprämie zu erhalten? Für Freiflächen- und größere Gebäudeanlagen ist das keine Nebenfrage. Die Antwort entscheidet über Gebotstermine, Sicherheiten und Realisierungsfristen, die du von Beginn an in die Projektplanung einrechnen musst. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wann die Photovoltaik-Ausschreibungspflicht greift und wie der Prozess bei der Bundesnetzagentur abläuft. Du erfährst außerdem, was ein Zuschlag für dein Projekt bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Freiflächenanlagen sind ab 1.000 Kilowatt installierter Leistung ausschreibungspflichtig, unverändert seit 2023 nach § 22 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2023 (Clearingstelle EEG|KWKG, 2026).
  • Bei Anlagen auf, an oder in Gebäuden senkte das Solarpaket I die Schwelle für Inbetriebnahmen ab dem 1. Mai 2025 auf 750 Kilowatt (Clearingstelle EEG|KWKG, 2026).
  • Die Freiflächen-Ausschreibung zum 1. März 2026 war mit 4.622 Megawatt eingereichter Gebotsmenge bei 2.295 Megawatt Volumen fast doppelt überzeichnet. Der Zuschlagswert lag im Schnitt bei 4,94 ct/kWh (Bundesnetzagentur, 2026).
  • Die Dachanlagen-Ausschreibung zum 1. Juni 2026 blieb dagegen unterzeichnet: Nur 238 von 296 Megawatt Volumen wurden eingereicht, der Zuschlagswert lag bei durchschnittlich 9,72 ct/kWh (Bundesnetzagentur, 2026).
  • Für ein Gebot verlangt die Bundesnetzagentur bei Freiflächenanlagen eine Erstsicherheit von 50 Euro pro Kilowatt. Auf Flächen mit Bebauungsplan reduziert sich der Betrag auf 25 Euro pro Kilowatt (Bündnis Bürgerenergie, 2024).
  • Nach dem Zuschlag bleiben bei Dachanlagen 12 Monate und bei Freiflächenanlagen 24 Monate bis zur Inbetriebnahme. Danach greifen Pönalen oder der Verfall der Sicherheit (Bündnis Bürgerenergie, 2024).

Wann ist eine PV-Anlage ausschreibungspflichtig?

Ob eine Photovoltaik-Ausschreibung Pflicht wird, entscheidet der Anlagentyp gemeinsam mit der installierten Leistung. Die Schwelle liegt bei Freiflächenanlagen unverändert bei 1.000 Kilowatt, bei Anlagen auf Gebäuden senkte das Solarpaket I sie zum 1. Mai 2025 auf 750 Kilowatt (Clearingstelle EEG|KWKG, 2026). Kleinere Projekte bleiben bei der festen, gesetzlich festgelegten Marktprämie.

Unabhängig von der Ausschreibungsgrenze greift schon ab 100 Kilowatt installierter Leistung die Pflicht zur Direktvermarktung. Der Strom geht dann über einen Direktvermarkter an die Börse, statt über die feste Einspeisevergütung des Netzbetreibers vergütet zu werden (Leospardo, 2026). Für Projekte zwischen 100 Kilowatt und den jeweiligen Segmentgrenzen heißt das: Sie vermarkten den Strom direkt. Sie erhalten aber weiterhin eine gesetzlich festgelegte Marktprämie, statt sich dem Preiswettbewerb der Ausschreibung zu stellen. Erst oberhalb der Segmentgrenzen bestimmt dein Gebotswert die Vergütungshöhe. Solarteure, die gewerbliche Dachprojekte im mittleren Leistungsbereich planen, finden zusätzliche Informationen in unserem Beitrag Direktvermarktung von PV-Strom im Gewerbe. Wie sich Marktprämie und klassische Einspeisevergütung im Detail unterscheiden, erklärt unser Beitrag Einspeisevergütung 2026.

Drei Ausschreibungssegmente für Photovoltaik-Projekte

Die Bundesnetzagentur unterscheidet drei Ausschreibungssegmente für Solarstrom: Freiflächenanlagen, Anlagen auf, an oder in Gebäuden sowie auf Lärmschutzwänden, und Innovationsausschreibungen für Photovoltaik-Speicher-Kombinationen. Jedes Segment hat eigene Gebotstermine, Höchstwerte und Anforderungen (Bundesnetzagentur, 2026).

SegmentAusschreibungspflicht abVolumen (letzter bekannter Termin)Ø-ZuschlagswertBesonderheit
Freiflächenanlagen1.000 kWp2.295 MW (1. März 2026)4,94 ct/kWhRegelmäßig überzeichnet, hoher Wettbewerb
Anlagen auf/an Gebäuden, Lärmschutzwände750 kWp (ab 1.5.2025)296 MW (1. Juni 2026)9,72 ct/kWhWiederholt unterzeichnet, höherer Höchstwert
InnovationsausschreibungFreiwillig, PV + Speicher475 MW (1. Mai 2026)5,34 ct/kWhSpeicherpflicht, technologieoffen

Der Unterschied zwischen den Segmenten zeigt sich deutlich in der Nachfrage. Bei Freiflächenanlagen übersteigt die Zahl der eingereichten Gebote das Volumen regelmäßig, während Dachanlagen-Ausschreibungen wiederholt unterzeichnet bleiben (Bundesnetzagentur, 2026). Für Solarteure, die Freiflächenprojekte planen, lohnt sich deshalb ein Blick in unseren Beitrag PV-Freiflächenanlage planen: Schritt-für-Schritt-Anleitung, bevor der erste Gebotstermin ansteht.

Gebotstermine 2026: Volumen und Fristen im Überblick

2026 finden für jedes Segment mehrere Gebotstermine statt: für Freiflächenanlagen unter anderem am 1. März und 1. Juli, für Anlagen auf Gebäuden am 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober, für die Innovationsausschreibung am 1. Mai (Bundesnetzagentur, 2026). Wer einen Termin verpasst, wartet auf den nächsten.

SegmentBekannte Gebotstermine 2026Veröffentlichtes Ergebnis
Freiflächenanlagen1. März, 1. Juli4,94 ct/kWh, ca. 2-fach überzeichnet (1. März)
Gebäude/Lärmschutzwände1. Februar, 1. Juni, 1. Oktober9,72 ct/kWh, unterzeichnet (1. Juni)
Innovationsausschreibung1. Mai5,34 ct/kWh, deutlich überzeichnet (1. Mai)

Die genauen Volumina und Höchstwerte je Termin veröffentlicht die Bundesnetzagentur jeweils vorab in ihrem Ausschreibungskalender. Für die hier nicht aufgeführten Termine 2026 lagen zum Redaktionsschluss dieses Beitrags noch keine Ergebnisse vor. Trage dir die Termine deines Segments frühzeitig ein, denn zwischen Gebotsabgabe und Zuschlagsbekanntgabe vergehen laut Bundesnetzagentur in der Regel mehrere Wochen.

Plane dabei getrennt nach Segment. Ein verpasster Termin bei Freiflächenanlagen kostet dich unter Umständen vier Monate bis zum nächsten regulären Gebotstermin. Bei Gebäudeanlagen mit drei Terminen im Jahr ist die Lücke meist kürzer. Prüfe deshalb vor Projektstart, welches Segment für deine Fläche greift, statt die Terminplanung erst nach der Flächensicherung anzugehen. Wie sich diese Fristen auf die Wirtschaftlichkeitsrechnung deines Projekts auswirken, beschreibt unser Beitrag Kosten und Amortisation gewerblicher PV-Anlagen.

Wie kalkulierst du einen wettbewerbsfähigen Gebotswert?

Der Gebotswert ist die Vergütung in ct/kWh, die du für dein Projekt anbietest; überschreitet er den gesetzlichen Höchstwert, wird das Gebot ausgeschlossen. 2026 liegt der Höchstwert für Dachanlagen bei 10,00 ct/kWh, für Freiflächenanlagen gilt weiterhin der gesetzliche Wert ohne neue Reduzierung (Bundesnetzagentur, 2025).

Kalkuliere den Gebotswert auf Basis der tatsächlichen Stromgestehungskosten deines Projekts, nicht auf Basis des Höchstwerts. Ein zu hoher Gebotswert erhöht zwar die Marge pro Kilowattstunde. Er senkt aber die Zuschlagschance, wenn die Nachfrage hoch ist, wie bei den zuletzt annähernd doppelt überzeichneten Freiflächen-Terminen (Bundesnetzagentur, 2026). Unsere Erfahrung zeigt, dass Solarteure ihre Marge unterschätzen, wenn sie Finanzierungskosten und Netzanschluss erst nach der Gebotsabgabe kalkulieren, statt sie von Anfang an einzupreisen. Details zur Wirtschaftlichkeitsrechnung findest du in unserem Beitrag Kosten und Amortisation gewerblicher PV-Anlagen. Erhältst du keinen Zuschlag, bleibt eine Direktvermarktung über PPA eine Alternative, siehe PPA für Photovoltaik im Gewerbe.

Sicherheiten und Pönalen: Das Risiko für dein Projekt

Mit jedem Gebot hinterlegst du eine Sicherheitsleistung. Bei Freiflächenanlagen sind das 50 Euro pro Kilowatt, reduziert auf 25 Euro pro Kilowatt auf Flächen mit Bebauungsplan. Bei Dachanlagen liegt sie bei 35 Euro pro Kilowatt (Bündnis Bürgerenergie, 2024). Realisierst du dein Projekt nicht fristgerecht, verfällt die Sicherheit teilweise oder ganz, sobald die Frist ohne Inbetriebnahme verstreicht.

Neben dem Sicherheitsverfall drohen bei Verzögerung zusätzliche Pönalen. Bleibt die Inbetriebnahme rund 18 Monate nach dem Zuschlag aus, kürzt sich der zugesagte Zuschlagswert um 0,3 ct/kWh (Interconnector, 2026). Plane deshalb Pufferzeiten für Netzanschluss und Baugenehmigung von Anfang an ein, statt sie erst nach dem Zuschlag zu klären. Das gilt besonders für Freiflächenprojekte, sobald zusätzliche Genehmigungen wie Bebauungspläne oder Netzverträglichkeitsprüfungen im Zeitplan stehen.

Wie reichst du ein Gebot bei der Bundesnetzagentur ein?

Gebote reichst du ausschließlich über das Online-Portal der Bundesnetzagentur ein, mit den zum jeweiligen Gebotstermin gültigen Formularen. Verspätete oder unvollständige Unterlagen führen automatisch zum Ausschluss (Bündnis Bürgerenergie, 2024). Bei der Freiflächen-Ausschreibung im März 2026 betraf das 39 von 532 eingereichten Geboten (Bundesnetzagentur, 2026).

Der Ablauf lässt sich in wenigen Klicks vorbereiten, wenn du Fläche und Kalkulation vorab klärst:

  1. Prüfe, ob deine Anlage die Segment-Schwelle überschreitet und damit ausschreibungspflichtig wird.
  2. Sichere dir eine passende Fläche; ein gültiger Bebauungsplan senkt bei Freiflächenanlagen die geforderte Sicherheitsleistung.
  3. Kalkuliere deinen Gebotswert unterhalb des aktuell gültigen Höchstwerts.
  4. Reiche das Gebot fristgerecht über das BNetzA-Portal ein und hinterlege die Erstsicherheit gemeinsam mit den Unterlagen.
  5. Warte auf die Zuschlagsbekanntgabe.
  6. Beginne unmittelbar mit Netzanschluss und Bau, sobald der Zuschlag feststeht, um die Realisierungsfrist einzuhalten.

Wie viel Zeit bleibt nach dem Zuschlag zur Umsetzung?

Nach dem Zuschlag hast du bei Dachanlagen 12 Monate und bei Freiflächenanlagen 24 Monate Zeit, die Anlage in Betrieb zu nehmen. Danach greifen Pönalen oder der Verfall der Sicherheit (Bündnis Bürgerenergie, 2024). Die zugesagte Marktprämie gilt anschließend für die reguläre Förderdauer.

Diese Fristen sind knapper, als sie zunächst wirken, sobald Netzanschluss, Baugenehmigung und Materialbeschaffung parallel laufen müssen statt nacheinander. Freiflächenprojekte mit zusätzlichen Genehmigungsschritten profitieren deshalb davon, den Zuschlag erst zu beantragen, wenn Fläche und Netzanschlusszusage bereits stehen. Einen vollständigen Überblick über die Projektplanung gewerblicher und industrieller PV-Vorhaben bietet unser Leitfaden für Photovoltaik im Gewerbe und in der Industrie.

Was ändert sich für Solarteure bei Ausschreibungsprojekten in der Praxis?

Für Solarteure bedeutet die Ausschreibungspflicht vor allem eines: Projektplanung und Gebotskalkulation rücken näher zusammen. Fläche, Netzanschluss und Finanzierung müssen schon vor der Gebotsabgabe stehen, statt erst danach verhandelt zu werden (Bundesnetzagentur, 2026). Das verschiebt Aufwand von der Nachbereitung in die Vorbereitung.

In der Praxis heißt das: Wer ein Gebot verliert, hat Planungszeit und teils die Sicherheitsleistung investiert, ohne einen Zuschlag zu erhalten. Wer gewinnt, muss die Realisierungsfrist mit knapp bemessenem Puffer einhalten. Beide Fälle sprechen dafür, die Gebotskalkulation eng an die reale Projektwirtschaftlichkeit zu koppeln, statt sie an den gesetzlichen Höchstwert anzulehnen.

Für die Angebotserstellung selbst bedeutet das mehr Vorarbeit. Fläche, Netzanschlusszusage und eine belastbare Ertragsprognose müssen stehen, bevor du den Gebotswert festlegst, statt sie nachträglich an einen bereits abgegebenen Wert anzupassen. Solarteure, die diese Vorarbeit für mehrere Projekte parallel leisten, profitieren von einer strukturierten Kalkulationsgrundlage, die Fläche, Kosten und Gebotswert konsistent zusammenführt. Unser Leitfaden für Photovoltaik im Gewerbe und in der Industrie ordnet die Ausschreibungspflicht in den größeren Planungsprozess ein.

Häufig gestellte Fragen zur Photovoltaik-Ausschreibung

Welche Regelungen gelten für Anlagen über 750 kWp (Ausschreibung)?

Anlagen auf, an oder in Gebäuden sowie auf Lärmschutzwänden sind ausschreibungspflichtig, sobald sie ab dem 1. Mai 2025 mit mehr als 750 Kilowatt installierter Leistung in Betrieb gehen; für Freiflächenanlagen gilt weiterhin die 1.000-Kilowatt-Grenze (Clearingstelle EEG|KWKG, 2026). Unterhalb der Schwellen bleibt die gesetzliche Marktprämie bestehen.

Ab welcher Anlagengröße ist Direktvermarktung Pflicht?

Direktvermarktung ist ab 100 Kilowatt installierter Leistung verpflichtend. Der erzeugte Strom wird über einen Direktvermarkter an der Strombörse verkauft, statt über die feste Einspeisevergütung des Netzbetreibers vergütet zu werden (Leospardo, 2026). Erst oberhalb der Segmentgrenzen kommt zusätzlich die Ausschreibungspflicht hinzu.

Was passiert, wenn ich einen Gebotstermin verpasse?

Verpasst du einen Gebotstermin, wartest du auf den nächsten: 2026 finden je Segment mehrere Termine über das Jahr verteilt statt, etwa am 1. März und 1. Juni (Bundesnetzagentur, 2026). Plane die Fristen frühzeitig in deinen Projektkalender ein, um Zeitverlust im Projekt zu vermeiden.

Wie hoch ist die Sicherheitsleistung für ein Gebot?

Bei Freiflächenanlagen beträgt die Erstsicherheit 50 Euro pro Kilowatt, auf Flächen mit Bebauungsplan reduziert auf 25 Euro pro Kilowatt. Bei Dachanlagen liegt sie bei 35 Euro pro Kilowatt (Bündnis Bürgerenergie, 2024). Die Sicherheit verfällt bei Nichtrealisierung teilweise oder vollständig, kalkuliere sie deshalb fest in dein Projektbudget ein.

Was ist die Innovationsausschreibung?

Die Innovationsausschreibung vergütet ausschließlich Kombinationen aus Photovoltaik und Batteriespeicher. Zum Gebotstermin im Mai 2026 lag der durchschnittliche Zuschlagswert bei 5,34 ct/kWh, bei einem Volumen von 475 Megawatt (pv magazine Deutschland, 2026). Sie ist freiwillig und technologieoffen gestaltet, für reine PV-Projekte ohne Speicher aber keine Option.

Wie fließt der Gebotswert in die Wirtschaftlichkeit eines Projekts ein?

Der Gebotswert ersetzt die feste Einspeisevergütung als Erlösgröße deines Projekts. Er muss die tatsächlichen Gestehungskosten decken, denn der Höchstwert für Dachanlagen 2026 liegt bei 10,00 ct/kWh und markiert damit deine Kalkulationsobergrenze (Bundesnetzagentur, 2025). Rechne Finanzierungs- und Netzanschlusskosten von Anfang an ein.

Fazit

Die Ausschreibungspflicht verändert nicht, ob sich ein PV-Projekt lohnt, sondern wie früh du Fläche, Netzanschluss und Finanzierung fixieren musst. Wer Schwellenwerte, Gebotstermine und Fristen kennt, vermeidet teure Überraschungen nach dem Zuschlag.

  • Freiflächenanlagen sind ab 1.000 Kilowatt, Gebäudeanlagen seit Mai 2025 ab 750 Kilowatt ausschreibungspflichtig.
  • 2026 fanden mehrere Gebotstermine je Segment statt, zuletzt mit 4,94 ct/kWh (Freifläche) und 9,72 ct/kWh (Dach) im Schnitt.
  • Sicherheitsleistungen von 25 bis 50 Euro pro Kilowatt und Realisierungsfristen von 12 bis 24 Monaten gehören von Beginn an in die Projektkalkulation.
  • Die Innovationsausschreibung koppelt die Vergütung an Speicherkapazität und bleibt ein Sonderfall für PV-Speicher-Projekte.

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