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Atypische Netznutzung nach §19 StromNEV: Voraussetzungen, Berechnung und Antrag

Atypische Netznutzung kann Netzentgelte um 20 bis 40 % senken. Dieser Leitfaden erklärt Solarteuren und Energieberatern Erheblichkeitsschwelle, Hochlastzeitfenster, Berechnung und Antragsfristen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Atypische Netznutzung kann Netzentgelte um 20 bis 40 % senken, in Einzelfällen bis zu 80 % (ecoplanet.tech).
  • Die Erheblichkeitsschwelle liegt je nach Spannungsebene bei 10 bis 30 % Lastreduktion im Hochlastzeitfenster (coneva.com, 2026).
  • Der Antrag muss jedes Jahr bis zum 30. September beim Netzbetreiber eingehen, eine rückwirkende Anerkennung ist ausgeschlossen.
  • Ende Juni 2025 waren in Deutschland bereits fast 2 Millionen Batteriespeicher mit 22,1 GWh Kapazität installiert (pv magazine, 2025).

Atypische Netznutzung ist eines der am wenigsten genutzten Sparinstrumente für Gewerbekunden mit Batteriespeicher. Wer seine Lastspitzen gezielt aus den Hochlastzeitfenstern des Netzbetreibers heraushält, kann laut Praxisbeispielen 20 bis 40 % der Netzentgelte einsparen (ecoplanet.tech). Viele Solarteure und Energieberater kennen das Instrument nur vom Hörensagen, weil es in der Beratungspraxis seltener vorkommt als klassisches Peak Shaving.

Dabei betrifft es genau die Betriebe, die ohnehin schon in einen Gewerbespeicher investieren. Wer die Steuerung nur geringfügig anpasst, kann aus einer bestehenden Peak-Shaving-Anlage zusätzlich einen Anspruch auf reduzierte Netzentgelte ableiten. Dieser Leitfaden beantwortet die wichtigsten Fragen zu Voraussetzungen, Berechnung, Risiken und Antrag.

Grundlagen zur atypischen Netznutzung

Was ist atypische Netznutzung nach §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV?

Atypische Netznutzung liegt vor, wenn die Jahreshöchstlast eines Betriebs planbar außerhalb der vom Netzbetreiber definierten Hochlastzeitfenster auftritt (Bundesnetzagentur). Betriebe, die das nachweisen, dürfen mit ihrem Netzbetreiber ein individuelles, reduziertes Netzentgelt vereinbaren, statt den Standardtarif zu zahlen.

Rechtsgrundlage ist §19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Die Regelung unterscheidet sich von der ebenfalls in §19 StromNEV geregelten stromintensiven Netznutzung, die auf Unternehmen mit sehr hohem Gesamtverbrauch zielt statt auf ein bestimmtes Lastprofil.

Wichtig für die Antragstellung: Der Netzbetreiber verlangt schriftliche Vereinbarungen samt Formblatt K1RANS1 sowie eine jährliche Meldung der tatsächlichen Werte bis zum 30. Juni des Folgejahres (Bundesnetzagentur). Diese Vereinbarung schließt der Betrieb direkt mit seinem Netzbetreiber, nicht mit der Bundesnetzagentur, die lediglich den regulatorischen Rahmen über die Beschlusskammer 4 vorgibt.

Von der atypischen Netznutzung profitieren in der Praxis vor allem Betriebe mit klar abgrenzbaren Produktions- oder Kühlprozessen. Beispiele sind die Lebensmittelverarbeitung, Logistik oder das verarbeitende Gewerbe. Diese Branchen haben häufig ohnehin Spielraum, einzelne Prozesse zeitlich zu verschieben, ohne den Betriebsablauf grundlegend zu stören.

Wie unterscheidet sich atypische Netznutzung von Peak Shaving?

Peak Shaving reduziert die absolute Lastspitze eines Betriebs, unabhängig davon, wann sie auftritt. Atypische Netznutzung verlangt zusätzlich, dass die Spitze gezielt außerhalb der Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers liegt.

In der Praxis ergänzen sich beide Ansätze meist. Ein Batteriespeicher, der ohnehin für Peak Shaving eingesetzt wird, lässt sich häufig so steuern, dass er zusätzlich die Anforderungen der atypischen Netznutzung erfüllt. Details zur reinen Lastspitzenkappung findest du in unserem Beitrag zu Peak-Shaving mit Gewerbespeichern.

Voraussetzungen und Schwellenwerte

Welche Erheblichkeitsschwelle gilt je Spannungsebene?

Die Erheblichkeitsschwelle beschreibt, wie stark die Last während des Hochlastzeitfensters unter der Jahreshöchstlast liegen muss. Sie beträgt 20 % auf der Mittelspannungsebene, 30 % auf der Niederspannungsebene und 10 % auf der Hochspannungsebene (coneva.com, 2026).

Für die meisten Gewerbebetriebe mit eigenem Trafo ist die Mittelspannungsebene relevant. Ein Betrieb muss also nachweisen, dass seine Last während des Hochlastzeitfensters um mindestens 20 % unter der sonstigen Jahresspitze liegt.

Zusätzlich gelten zwei absolute Mindestwerte: Die Lastdifferenz muss mindestens 100 kW betragen, und die daraus resultierende Einsparung muss mindestens 500 Euro pro Jahr erreichen (coneva.com, 2026). Kleinere Betriebe erreichen diese Schwelle oft nicht ohne gezielte Lastverschiebung.

Was ist ein Hochlastzeitfenster und wann wird es veröffentlicht?

Ein Hochlastzeitfenster ist der Zeitraum, in dem das Verteilnetz eines Betreibers am stärksten ausgelastet ist. Netzbetreiber veröffentlichen diese Fenster jährlich bis zum 31. Oktober für das folgende Kalenderjahr, unterschieden nach Jahreszeit und Spannungsebene (coneva.com, 2026).

Ein typisches Winterfenster liegt beispielsweise zwischen 07:15 und 09:15 Uhr sowie zwischen 16:45 und 19:15 Uhr, im Sommer verschieben sich die Zeiten deutlich (coneva.com, 2026). Die Fenster gelten ausschließlich an Werktagen und unterscheiden sich von Netzbetreiber zu Netzbetreiber.

Für die Planung heißt das: Du musst die Hochlastzeitfenster des zuständigen Netzbetreibers rechtzeitig prüfen, bevor du die Batteriesteuerung für das kommende Jahr festlegst. Ein verspäteter Blick in die Fenster führt schnell zu falsch geplanten Entladezeiten.

Welche Mindestanforderungen müssen zusätzlich erfüllt sein?

Neben der Erheblichkeitsschwelle und den absoluten Mindestwerten muss die atypische Lastverteilung planbar und wiederholbar sein, nicht nur ein einmaliger Zufall im Messjahr. Netzbetreiber prüfen deshalb historische Lastgänge und die technische Steuerung, die das Verhalten sicherstellt.

Ohne eine automatisierte Steuerung, etwa über ein Energiemanagementsystem oder einen Batteriespeicher, lässt sich die geforderte Zuverlässigkeit in der Praxis kaum nachweisen. Die Investition in Steuerungstechnik ist deshalb meist Voraussetzung, statt nur Komfort.

Als Nachweis dienen in der Regel viertelstündlich aufgezeichnete Lastgangdaten aus dem Smart Meter oder der Gebäudeleittechnik, aufbereitet für das jeweilige Antragsjahr. Ohne durchgängige, lückenlose Messwerte akzeptiert der Netzbetreiber die Prognose meist nicht, selbst wenn die grundsätzliche Lastverschiebung technisch plausibel ist.

Einsparpotenzial berechnen

Wie berechnet man das Einsparpotenzial bei den Netzentgelten?

Das Einsparpotenzial ergibt sich aus dem prozentualen Verhältnis zwischen der Last während des Hochlastzeitfensters und der Jahreshöchstlast. Ein Betrieb mit 1.200 kW Jahreshöchstlast und nur 700 kW während des Hochlastzeitfensters erreicht eine Lastreduktion von 41,7 % (ecoplanet.tech).

Diese Reduktion überträgt sich näherungsweise auf das reduzierte Netzentgelt, abhängig von der individuellen Tarifstruktur des jeweiligen Netzbetreibers. Im genannten Beispiel ergab das rund 42.500 Euro Ersparnis pro Jahr (ecoplanet.tech).

KennzahlBeispielwertBedeutung
Jahreshöchstlast1.200 kWMaximale Last im gesamten Jahr
Last im Hochlastzeitfenster700 kWLast während der kritischen Netzstunden
Lastreduktion41,7 %(1.200 − 700) / 1.200
Jährliche Ersparnis (Beispiel)ca. 42.500 €Abhängig vom individuellen Netzentgelt

Wie viel lässt sich realistisch sparen?

Für die meisten mittelständischen Betriebe sind 20 bis 40 % Netzentgeltreduktion realistisch, teils mit Einsparungen in Höhe von mehreren zehntausend Euro pro Jahr (coneva.com, 2026). Werte bis zu 80 % bleiben Ausnahmefällen mit besonders extremem Lastprofil vorbehalten.

Ob sich die Investition in Steuerungstechnik lohnt, hängt stark vom absoluten Netzentgelt des Betriebs ab. Je höher die Grundlast und je ausgeprägter die Differenz zwischen Spitzenzeit und Hochlastfenster, desto attraktiver wird die Maßnahme. Eine detaillierte Aufstellung der Netzentgeltbestandteile findest du in unserem Beitrag zu Netzentgelten.

Die notwendige Steuerungstechnik, meist ein Batteriespeicher samt Energiemanagementsystem, amortisiert sich in der Praxis häufig innerhalb von drei bis acht Jahren (voltfang.de). Wie schnell sich die Investition rechnet, hängt vor allem von der Höhe der jährlichen Netzentgeltersparnis und den Anschaffungskosten des Speichers ab.

Risiken und Grenzen der atypischen Netznutzung

Was passiert, wenn die tatsächliche Last von der Prognose abweicht?

Weicht die tatsächliche Jahreshöchstlast von der beim Netzbetreiber eingereichten Prognose ab, kann dieser die Vereinbarung nachträglich anpassen oder ganz aufheben. Für den Betrieb bedeutet das im schlechtesten Fall eine rückwirkende Nachzahlung auf das reguläre Netzentgelt.

Deshalb lohnt sich atypische Netznutzung vor allem dann, wenn die Lastverschiebung technisch zuverlässig gesteuert wird, etwa automatisiert über ein Energiemanagementsystem. Manuelle Prozesse, die von einzelnen Mitarbeitenden abhängen, bergen ein höheres Risiko für Abweichungen.

Für welche Betriebe lohnt sich atypische Netznutzung eher nicht?

Betriebe mit einem sehr gleichmäßigen Lastprofil ohne ausgeprägte Spitzen erreichen die Erheblichkeitsschwelle häufig gar nicht, unabhängig von der eingesetzten Technik. Auch Betriebe, deren Produktionsprozesse sich nicht flexibel verschieben lassen, tun sich schwer, die geforderte Zuverlässigkeit nachzuweisen.

Für sehr kleine Gewerbebetriebe unterhalb der 100-kW-Mindestdifferenz lohnt sich der administrative Aufwand meist nicht. Hier ist reines Peak Shaving ohne die zusätzlichen Anforderungen der atypischen Netznutzung oft der praktikablere erste Schritt.

Antrag und Umsetzung

Wie und bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss jährlich bis zum 30. September beim zuständigen Netzbetreiber eingehen, zusammen mit einer Prognose für das kommende Jahr. Eine rückwirkende Anerkennung für bereits abgelaufene Zeiträume ist ausgeschlossen (ecoplanet.tech).

Nach Ablauf des Jahres verlangt der Netzbetreiber zusätzlich eine Bestätigung der tatsächlichen Werte, üblicherweise bis zum 30. Juni des Folgejahres, samt Nachweisen aus der Jahresabrechnung (Bundesnetzagentur). Weicht die tatsächliche Last von der Prognose ab, kann die Vereinbarung nachträglich angepasst oder aufgehoben werden.

Welche Rolle spielt ein Batteriespeicher bei der Umsetzung?

Ein Batteriespeicher ist in den meisten Fällen die praktikabelste Technik, um die geforderte Lastverschiebung zuverlässig umzusetzen. Er lädt außerhalb des Hochlastzeitfensters und entlädt gezielt während der kritischen Stunden, um die Netzlast des Betriebs zu senken.

Ende Juni 2025 waren in Deutschland bereits fast 2 Millionen Batteriespeicher mit insgesamt 22,1 GWh Kapazität installiert (pv magazine, 2025). Auf den gewerblichen Bereich zwischen 20 kW und 1 MW entfielen davon rund 14.800 Anlagen mit etwa 900 MWh Kapazität. Das ist deutlich weniger als im Privatkundensegment (pv magazine, 2025).

Das zeigt: Gewerbespeicher sind zahlenmäßig noch eine kleine Nische im deutschen Speichermarkt, mit entsprechend viel ungenutztem Potenzial für Instrumente wie die atypische Netznutzung. Wer prüfen will, ob sich ein Speicher für seinen Kunden lohnt, findet zusätzliche Informationen in unserem Beitrag Lohnt sich ein Gewerbespeicher?.

Lässt sich atypische Netznutzung mit anderen Maßnahmen kombinieren?

Ja, atypische Netznutzung schließt andere Optimierungen nicht aus. Ein Speicher, der bereits für Peak Shaving oder Eigenverbrauchsoptimierung eingesetzt wird, braucht dafür meist nur wenig zusätzlichen Aufwand. Die Steuerung lässt sich in der Regel auch für die Anforderungen der atypischen Netznutzung konfigurieren.

Auch die Kombination mit PV-Eigenverbrauch ist üblich: Während die PV-Anlage tagsüber den Verbrauch deckt, verschiebt der Speicher verbleibende Lastspitzen gezielt aus dem Hochlastzeitfenster. Für Anlagen über 100 kWp, die ohnehin direktvermarktet werden müssen, lohnt sich zusätzlich ein Blick in unseren Beitrag zur Direktvermarktung von PV-Strom im Gewerbe. Beide Instrumente bauen auf denselben Lastgangdaten auf.

Fazit

Atypische Netznutzung ist ein selten genutztes, aber wirkungsvolles Instrument für Gewerbebetriebe mit planbar verschobenem Lastprofil. Wer die Erheblichkeitsschwelle seiner Spannungsebene kennt, die Hochlastzeitfenster seines Netzbetreibers rechtzeitig prüft und den Antrag fristgerecht bis zum 30. September stellt, kann seine Netzentgelte spürbar senken.

Wer parallel auch die technische Anlagenplanung angehen will, findet Details in unserem Leitfaden zur Solaranlage planen.

Über den Autor: Francesco Sieben schreibt bei Reonic über die technische und wirtschaftliche Planung von PV- und Speicheranlagen, von der Netzanmeldung bis zur Optimierung von Netzentgelten. Er arbeitet dabei eng mit Solarteuren und Planer:innen zusammen und stützt seine Beiträge auf aktuelle Regelungen sowie auf Praxisrückmeldungen aus dem Reonic-Kundenkreis.

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