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R32-Kältemittel-Verbot: Was ab 2027 wirklich gilt

R32 Kältemittel Verbot: Erfahren Sie alles über das EU-weite Auslaufmodell für R32 in Klimaanlagen – aktuelle Regelungen, Auswirkungen und Alternativen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Januar 2027 gilt für neue Monoblock-Wärmepumpen und Split-Luft-Wasser-Systeme bis 12 kW ein GWP-Grenzwert von 150 nach der EU-F-Gas-Verordnung 2024/573 – R32 liegt mit einem GWP von 675 deutlich darüber (energiefluss24.de, 2026).
  • Für reine Split-Klimaanlagen (Luft-Luft) gelten gestaffelte Verbote erst zwischen 2029 und 2035, je nach Leistungsklasse.
  • Bereits installierte R32-Geräte dürfen unbegrenzt weiterbetrieben und gewartet werden – verboten ist ab 2026 nur die Nachfüllung mit neuen F-Gasen ab einem GWP von 2.500.
  • Die empfohlene Alternative R290 (Propan) hat einen GWP von nur 0,02 – deutlich unter dem 2027 geltenden Grenzwert von 150.
  • Der bisherige 5-%-Effizienzbonus der BEG-Förderung für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel ist mit der neuen Förderrichtlinie zum 21. Juli 2026 ersatzlos entfallen (reduco.ai, 2026).

Was ist R32 und warum steht es unter Druck?

R32 (Difluormethan) ist ein teilfluoriertes Kältemittel mit GWP 675. Es hat in den letzten Jahren das ältere R410A (GWP 2.088) in Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen weitgehend ersetzt.

Trotz der Verbesserung gegenüber R410A liegt R32 immer noch weit über dem Zielwert der EU. Die überarbeitete F-Gas-Verordnung 2024/573 (Nachfolgerin der Verordnung 517/2014) schreibt für neue Anlagen deutlich strengere Grenzwerte vor. Ziel ist die Reduktion fluorierter Treibhausgase auf dem Weg zur EU-Klimaneutralität 2050 sowie die Förderung natürlicher Kältemittel wie Propan (R290) oder CO₂ (R744).

Was genau verbietet die F-Gas-Verordnung ab 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen neue Monoblock-Wärmepumpen und Split-Luft-Wasser-Systeme bis 12 kW nur noch mit Kältemitteln unter GWP 150 verkauft werden. R32 fällt damit für diese Gerätekategorie faktisch weg.

Für reine Luft-Luft-Split-Klimaanlagen gilt das nicht sofort: Hier greifen gestaffelte Verbote zwischen 2029 und 2035, je nach Leistungsklasse. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Inverkehrbringung und Betrieb. Die Verordnung verbietet nur den Verkauf neuer Geräte, nicht den Weiterbetrieb bestehender Anlagen.

  • Ab 1.1.2027: Verkaufsverbot für neue Monoblock-Wärmepumpen und Split-Luft-Wasser-Systeme bis 12 kW mit GWP > 150
  • 2029–2035: gestaffelte Verkaufsverbote für reine Split-Klimaanlagen, je nach Leistungsklasse
  • Ab 2026: Verbot der Nachfüllung mit neuen F-Gasen ab GWP 2.500 (betrifft ältere Kältemittel, nicht R32 selbst)
  • Unbefristet: Betrieb, Wartung und Nachfüllung bestehender R32-Anlagen mit R32 bleiben zulässig

Welche Alternativen gibt es zu R32?

R290 (Propan) ist die von den meisten Herstellern favorisierte Alternative. Mit einem GWP von 0,02 liegt es weit unter dem 2027 geltenden Grenzwert von 150 und gilt als förder- und altbautauglich.

  • R290 (Propan): GWP 0,02, hohe Energieeffizienz, aber als A3 eingestuft (brennbar) – erfordert entsprechende Sicherheitsvorkehrungen bei Installation und Aufstellort
  • R744 (CO₂): GWP 1, geeignet vor allem für Gewerbe- und Supermarktanwendungen, benötigt aber druckstabile Komponenten
  • R454B: synthetische Brückenlösung mit niedrigerem GWP als R32, teils als Übergangstechnologie im Einsatz

Daikin, Panasonic und Bosch bringen bereits R290-Serien auf den Markt; Monoblock-Systeme mit Propan gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Was bedeutet das Verbot für bestehende R32-Anlagen?

Bestehende R32-Anlagen dürfen unbegrenzt weiterbetrieben und mit R32 nachgefüllt werden. Das Verbot betrifft ausschließlich den Verkauf neuer Geräte ab den genannten Stichtagen.

Wer aktuell eine neue Wärmepumpe plant, sollte trotzdem den Blick nach vorn richten. Ersatzteile und Service für R32-Geräte könnten mit sinkender Marktverfügbarkeit teurer werden. Wer 2026 auf R290 statt R32 setzt, kauft dagegen ein Gerät, das auch nach 2027 uneingeschränkt handelbar bleibt.

Gibt es noch Förderung für den Umstieg auf natürliche Kältemittel?

Bis zum 20. Juli 2026 gab es über die BEG-Förderung für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 %. Mit der neuen Förderrichtlinie ist dieser zum 21. Juli 2026 ersatzlos entfallen.

Grundsätzlich bleiben Wärmepumpen aber weiterhin über die BEG förderfähig, unabhängig vom eingesetzten Kältemittel. Es lohnt sich, die aktuellen Fördersätze und Boni vor der Antragstellung individuell zu prüfen (reduco.ai, 2026).

Häufige Fragen zum R32-Kältemittel-Verbot

Wird meine bestehende R32-Klimaanlage verboten?

Nein. Bestehende Geräte dürfen unbegrenzt weiterbetrieben und mit R32 nachgefüllt werden.

Ab wann darf man keine R32-Geräte mehr kaufen?

Für Monoblock-Wärmepumpen und Split-Luft-Wasser-Systeme bis 12 kW ab dem 1. Januar 2027. Reine Split-Klimaanlagen folgen gestaffelt zwischen 2029 und 2035.

Kann man R32 durch R290 ersetzen?

Nicht ohne Systemanpassung – bestehende Anlagen sind nicht direkt kompatibel, da R290 andere Sicherheitsanforderungen (Brennbarkeit A3) hat.

Gibt es noch Förderung für den Umstieg?

Wärmepumpen bleiben grundsätzlich über die BEG förderfähig; der frühere 5-%-Bonus für natürliche Kältemittel ist seit 21. Juli 2026 entfallen.

Was ist der GWP-Grenzwert, um den es geht?

150 – R32 liegt mit 675 deutlich darüber, R290 mit 0,02 deutlich darunter.

Fazit

Das R32-Verbot kommt gestaffelt. Es betrifft zunächst nur neue Monoblock-Wärmepumpen und kleine Split-Luft-Wasser-Systeme ab 2027 – reine Klimaanlagen haben bis 2029–2035 Zeit. Bestandsanlagen sind nicht betroffen. Wer jetzt neu plant, sollte trotzdem auf R290 oder ein anderes Kältemittel mit niedrigem GWP setzen, um langfristig lieferfähig und förderfähig zu bleiben.

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