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Einspeisevergütung 2026: aktuelle Sätze und Ausblick

Einspeisevergütung 2026: aktuelle ct/kWh-Sätze, die halbjährliche Degression und was die geplante EEG-Reform ab 2027 für neue Anlagen bedeutet.

2026 gibt es weiterhin eine feste Einspeisevergütung für Solarstrom. Sie sinkt aber halbjährlich, und für neue kleine Anlagen ist ab 2027 ein Systemwechsel geplant. Hier sind die aktuellen Sätze und was auf Betreiber zukommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Februar 2026 bekommen Anlagen bis 10 kWp 7,78 ct/kWh (Überschuss) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung).
  • Die Vergütung sinkt weiter halbjährlich um ein Prozent, jeweils zum 1. Februar und 1. August.
  • Dein Satz gilt ab Inbetriebnahme 20 Jahre fest. Bestandsanlagen sind von Reformen nicht betroffen.
  • Für neue Anlagen bis 25 kWp ist ab 2027 das Ende der festen Vergütung geplant.

Einspeisevergütung 2026 im Überblick

Die Höhe hängt von der Anlagengröße und der Einspeiseart ab. Diese Sätze gelten seit dem 1. Februar 2026:

AnlagengrößeÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
10 bis 40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
40 bis 100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWh

Zur Einordnung die Vorperiode (1. August 2025 bis 31. Januar 2026):

AnlagengrößeÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,86 ct/kWh12,47 ct/kWh
10 bis 40 kWp6,80 ct/kWh10,45 ct/kWh
40 bis 100 kWp5,56 ct/kWh10,46 ct/kWh

Bei Anlagen über 10 kWp wird anteilig vergütet. Beispiel: Bei einer 15-kWp-Anlage mit Überschusseinspeisung werden die ersten 10 kWp mit 7,78 ct/kWh und die restlichen 5 kWp mit 6,73 ct/kWh vergütet, im Mittel also rund 7,43 ct/kWh.

Sinkt die Einspeisevergütung weiter?

Ja, seit Februar 2024 sinkt sie alle sechs Monate um ein Prozent, jeweils zum 1. Februar und 1. August. Die konkreten Werte für den Zeitraum ab August 2026 stehen aber noch nicht fest. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht sie erst kurz vorher, und die maßgebliche gesetzliche Regelung ist noch nicht in Kraft getreten. Sobald die offiziellen Werte vorliegen, ergänzen wir sie hier.

Was ist ab 2027 geplant?

Das Bundeswirtschaftsministerium will die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 kWp zum 1. Januar 2027 abschaffen. An ihre Stelle sollen Markt- und Direktvermarktungsmodelle treten. Die EEG-Reform muss noch beschlossen werden. Wichtig: Bestandsanlagen behalten ihren festen Satz für die vollen 20 Jahre. Wer 2026 in Betrieb geht, sichert sich also noch die feste Vergütung.

Negative Strompreise und Einspeisegrenze

Seit dem Solarspitzengesetz (Februar 2025) gibt es bei negativen Börsenpreisen keine Vergütung. 2025 betraf das rund 575 Stunden. Die ausgefallene Zeit wird hinten an die Förderdauer angehängt. Neue Anlagen von 2 bis 100 kWp ohne Smart Meter dürfen zudem nur 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen. Balkonkraftwerke sind ausgenommen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Seit dem 1. Februar 2026: 7,78 ct/kWh (Überschuss) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung) für Anlagen bis 10 kWp.

Sinkt die Einspeisevergütung 2026 weiter?

Ja, alle sechs Monate um ein Prozent. Die nächste Senkung ist für den 1. August 2026 vorgesehen. Die genauen Werte sind aber noch nicht offiziell festgelegt.

Wie lange gilt mein Vergütungssatz?

20 Jahre ab Inbetriebnahme, fest. Spätere Senkungen betreffen nur Neuanlagen.

Wird die Einspeisevergütung abgeschafft?

Für neue Anlagen bis 25 kWp ist die Streichung der festen Vergütung zum 1. Januar 2027 geplant. Bestandsanlagen bleiben unberührt.

Lohnt sich Voll- oder Überschusseinspeisung mehr?

Volleinspeisung zahlt pro Kilowattstunde mehr, aber der Eigenverbrauch spart meist mehr, weil Netzstrom deutlich teurer ist als die Vergütung.

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