Mit der BEG-Novelle haben sich zum 21. Juli 2026 die Fördersätze für Heizungen mit erneuerbaren Energien geändert. Die neuen Konditionen sind seit diesem Tag in Kraft, Grundlage ist die BEG-EM-Richtlinie in der Fassung vom 17. Juli 2026. Das KfW-Antragsportal ist wieder erreichbar, Anträge und BzAs können normal gestellt werden. Hier findet ihr die neuen Regeln im Überblick, den Vergleich zu den bisherigen Sätzen und was die Änderung für eure Angebote in Reonic bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
- Das KfW-Antragsportal ist seit dem 21.07.2026 wieder online. Neue BzAs (Bestätigungen zum Antrag) und BnDs können wieder erstellt werden.
- Die neuen Förderbedingungen gelten seit dem 21.07.2026.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 % und danach halbjährlich um je 4 Prozentpunkte – jeweils zum 01.02. und 01.08., erstmals zum 01.02.2027 (12 %, 8 %, 4 %). Ab dem 01.08.2028 entfällt er vollständig.
- Der Effizienzbonus von 5 % entfällt, ebenso der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für Biomasseanlagen. Achtung: Ab dem 01.01.2028 wird ein natürliches Kältemittel keine Bonusvoraussetzung mehr sein, sondern Fördervoraussetzung.
- Der Einkommensbonus wird ausgeweitet und dreistufig gestaffelt: 40 % bis 30.000 € zu versteuerndes Haushalts-Jahreseinkommen, 30 % zwischen 30.000 und 40.000 €, neu 10 % zwischen 40.000 und 50.000 €. Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt reduziert das anrechenbare Einkommen einmalig um 10.000 € (neuer Familienzuschlag) – unabhängig von der Anzahl der Kinder.
- Die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken von 30.000 € auf 28.000 € und danach halbjährlich um je 750 € (jeweils zum 01.02. und 01.08., erstmals zum 01.02.2027, Untergrenze 22.000 € ab dem 01.08.2030). Für die zweite bis sechste Wohneinheit bleiben es 15.000 €, ab der siebten 8.000 € – diese Beträge sinken nicht.
- Der maximale Fördersatz steigt auf 80 % (vorher 70 %). Für die erste Wohneinheit sind damit aktuell maximal 22.400 € Zuschuss möglich. Die 80 % erreichen allerdings nur selbstnutzende Eigentümer mit dem höchsten Einkommensbonus – ansonsten bleibt die Obergrenze bei 70 %.
- Neu und sofort relevant: Geförderte Wärmepumpen müssen über eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung verfügen und an ein intelligentes Messsystem (iMSys) inklusive Steuerungseinrichtung anschlussfähig sein. Zusätzlich muss der Einbau eines iMSys beim Messstellenbetreiber beauftragt werden (iMSys-Bestellpflicht). Ein reiner Relaiskontakt – das klassische SG-Ready-Interface – genügt nicht mehr.
- Ab dem 1. Quartal 2027: Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt auf 15 %, dafür gibt es für Geräte mit Ursprung in der EU einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten. Der Bonus füllt die Absenkung also nur auf – Geräte von außerhalb der EU kommen netto auf 15 %.
- Ebenfalls ab dem 1. Quartal 2027: Wird eine bereits erneuerbare Heizung ersetzt, die ab dem 01.01.2008 in Betrieb genommen wurde, entfällt die Förderung vollständig. Bei Inbetriebnahme vor 2008 werden pauschal 25 % der Gesamtkosten als förderfähig anerkannt. Der Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers in einem bivalenten System bleibt förderfähig.
- Übergangsregel: Anträge, die bis zum 20.07.2026 gestellt wurden, werden nach den alten Konditionen bewilligt. Bereits ausgestellte, noch nicht genutzte BzAs bleiben gültig – ein Antrag ab dem 21.07.2026 wird damit aber nach den neuen Bedingungen bewertet.
- Die neue Förderlogik ist bereits in Reonic hinterlegt und kann in die Simulation hinzugefügt werden.
Die neuen Fördersätze im Überblick
Die Änderungen greifen gestuft: zunächst zum 21.07.2026, danach halbjährlich jeweils zum 01.02. und 01.08. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Parameter im Vergleich.

Beispielrechnungen: Was die Änderung konkret bedeutet
Beispiel 1: Familie im Einfamilienhaus
Ausgangslage: Die neue Wärmepumpe kostet 32.000 €. Ersetzt wird eine Öl-Heizung. Das mittlere Haushalts-Jahreseinkommen liegt bei 55.000 €, zwei minderjährige Kinder, natürliches Kältemittel.

Interessant an diesem Beispiel: Durch den neuen Familienzuschlag reduziert sich das anrechenbare Einkommen einmalig von 55.000 € auf 45.000 €. Damit greift erstmals der Einkommensbonus von 10 %, der den gesunkenen Klimageschwindigkeitsbonus teilweise ausgleicht. Das natürliche Kältemittel wirkt sich seit dem Wegfall des Effizienzbonus nicht mehr auf die Förderhöhe aus – ab 2028 wird es zur Voraussetzung.
Beispiel 2: Eigentümer eines Mehrfamilienhauses
Ausgangslage: Die neue Wärmepumpe kostet 42.000 €. Ersetzt wird eine 25 Jahre alte Gas-Heizung. Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten bewohnt eine der Einheiten selbst, natürliches Kältemittel.

Hier fällt die Kürzung deutlicher aus: Der Effizienzbonus entfällt komplett und der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt. Die Förderung reduziert sich um 2.660 €.
So rechnet ihr eure Angebote in Reonic
Damit ihr eure Angebote weiterhin korrekt berechnen könnt, haben wir die neue Förderlogik bereits im Tool hinterlegt. Ihr könnt diese wie gewohnt unter Planung > Förderung hinzufügen.
Für bestehende Angebote mit den alten Fördersätzen: Entfernt einfach die alte Förderung (oder dupliziert die bestehende Variante) und fügt anschließend über das Formular den neuen Fördersatz hinzu.
Reonic Förderservice
BzA-Anträge könnt ihr weiterhin bei uns einreichen. Seit dem 21. Juli bearbeiten wir sie wieder laufend – mit der neuen Förderlogik.
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die offizielle BEG-EM-Richtlinie in der Fassung vom 17.07.2026. Stand: 28.07.2026.







