Verfahren B ist der genaue, berechnungsbasierte hydraulische Abgleich. Es ist die Grundlage für jede geförderte Heizungsmodernisierung und für den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe. Hier steht, wie es abläuft, wann es Pflicht ist und was es kostet.
Das Wichtigste in Kürze
- Verfahren B beruht auf einer raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831.
- Seit dem 1. Januar 2023 ist nur Verfahren B förderfähig (BAFA und KfW).
- Für Wärmepumpen ist es Standard, weil sie niedrige Vorlauftemperaturen brauchen.
- Die Kosten liegen im Einfamilienhaus grob bei 650 bis 1.250 Euro, die BAFA fördert 15 Prozent (20 Prozent mit iSFP).
Was bedeutet Verfahren B?
Beim Verfahren B wird die Heizlast jedes Raums einzeln berechnet, statt sie zu schätzen, wie es Verfahren A tut. Grundlage ist die DIN EN 12831: Sie erfasst die Transmissionswärmeverluste über Wände, Fenster und an unbeheizte Räume sowie den Lüftungswärmebedarf. Aus dieser raumweisen Heizlast ergeben sich die nötigen Volumenströme und die Ventil-Voreinstellung für jeden Heizkörper.
So läuft Verfahren B ab
- Bestandsaufnahme: Gebäudedaten, Baujahr, Dämmstandard und U-Werte, Heizkörpertypen und -größen, Rohrleitungen und vorhandene Ventile werden erfasst.
- Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 in der passenden Software.
- Volumenstrom je Heizkörper aus Heizlast und Auslegungs-Spreizung berechnen.
- Voreinstellbare Thermostatventile einstellen und die Pumpe auf eine möglichst niedrige Förderhöhe bringen.
- Vorlauftemperatur auf den real nötigen Mindestwert absenken und alles im VdZ-Formular dokumentieren.
Wann ist Verfahren B Pflicht?
Für jede BEG-Förderung von BAFA und KfW ist seit dem 1. Januar 2023 ausschließlich Verfahren B zulässig. Wer eine Wärmepumpe fördern lässt oder einbaut, braucht es ohnehin. Unabhängig von der Förderung schreibt das GEG für größere Bestandsgebäude eine Heizungsprüfung mit Optimierung vor; die Fristen sind nach Gebäudegröße gestaffelt, mit Gebäuden ab zehn Wohneinheiten zuerst. Die genauen Stichtage solltest du am GEG-Text gegenprüfen, da sie je nach Quelle leicht abweichen.
Kosten, Nachweis und Förderung
Ein Verfahren-B-Abgleich kostet im Einfamilienhaus grob 650 bis 1.250 Euro, je nach Anlage und ob voreinstellbare Ventile nachgerüstet werden müssen. Durchgeführt wird er von einem SHK-Fachbetrieb oder Energieberater. Als Nachweis dient das VdZ-Formular für Verfahren B mit den Berechnungs- und Einstellwerten. Die BAFA fördert die Heizungsoptimierung mit 15 Prozent der Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan mit 20 Prozent. Wichtig: Gefördert wird nur, wenn die Maßnahme nicht ohnehin schon unter die GEG-Pflicht fällt.
Der Aufwand lohnt sich: Ein guter Abgleich spart rund 5 bis 15 Prozent Heizenergie und senkt die Vorlauftemperatur, was vor allem Wärmepumpen effizienter macht.
Häufige Fragen
Was ist Verfahren B beim hydraulischen Abgleich?
Der genaue Abgleich auf Basis einer raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831.
Warum ist Verfahren B Pflicht?
Seit dem 1. Januar 2023 erkennt die BEG nur noch Verfahren B an, und Wärmepumpen brauchen die genaue Berechnung für niedrige Vorlauftemperaturen.
Was kostet Verfahren B?
Im Einfamilienhaus grob 650 bis 1.250 Euro. Die BAFA fördert 15 Prozent, mit iSFP 20 Prozent.
Welche Daten werden gebraucht?
Gebäudegeometrie, Baujahr, Dämmung und U-Werte, Heizkörperdaten und Angaben zum Rohrnetz.
Wie wird Verfahren B nachgewiesen?
Über das VdZ-Formular für Verfahren B mit den Berechnungs- und Einstellwerten.






