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Einspeisevergütung 2024: Was Solaranbieter und Anlagenbetreiber wissen müssen

Patrick Möller
am 20.06.24

Um die Energiewende voranzutreiben, vergütet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Einspeisung von Strom aus Solar, Windkraft, Wasserkraft und Geothermie in das öffentliche Stromnetz. Dabei gilt: Je eher Betreiber sich zum Beispiel für eine Photovoltaikanlage entscheiden, desto höher fällt die staatliche Förderung 💰 aus. Wir werfen einen ausführlichen Blick auf die Einspeisevergütung 2024 und zeigen, wie hoch diese liegt, wann sie ausgezahlt wird – und ob Anlagenbetreiber mit einer Erhöhung der Vergütung rechnen können.

Das Wichtigste in Kürze 📌

  • 🤑 Die Einspeisevergütung 2024 profitiert seit Februar nicht mehr von der ausgesetzten Degression.
  • 📉 Je nach Anlagengröße und Einspeisemenge liegt die Einspeisungsvergütung 2024 zwischen 8,04 und 13 ct/kWh.
  • ⏳ Um Betreiber von PV-Anlagen immer mehr in Richtung Eigenverbrauch und Direktvermarktung zu lenken, fällt die Vergütung für Solarstrom in 2024 weiter.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2024?

Wie hoch die Einspeisevergütung 2024 ausfällt, hängt davon ab, ob Betreiber ihren ganzen Strom oder nur einen Teil ihres Stroms ins öffentliche Netz abgeben. Zusätzlich hat die Größe der Anlage einen Einfluss auf die Vergütung:

Volleinspeisung – Vergütung 2024

Die Einspeisevergütung für eine Volleinspeisung in 2024 liegt bei einer Anlage von bis zu 10 kWp zwischen 12,74 ct/kWh und 13 ct/kWh. Dabei profitieren Betreiber, die mit ihrer Anlage im Januar an den Start gegangen sind, von der ausgesetzten Degression und erhalten den höheren Satz 📈. Seit Februar gelten jedoch wieder niedrigere Sätze.

Die Vergütung für eine Volleinspeisung in 2024 für eine Anlage mit 10 kWp bis 40 kWp liegt zwischen 10,68 ct/kWh und 10,9 ct/kWh. Hier gilt wie bei der kleineren Anlage: Betreiber, die noch im Januar ihre Anlage angemeldet haben, profitieren von einem höheren Satz.

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Teileinspeisung – Vergütung 2024

Teileinspeiser mit einer Anlage von bis zu 10 kWp erhalten zwischen 8,04 ct/kWh und 8,2 ct/kWh. Teileinspeiser mit einer Anlagengröße von 10 kWp bis 40 kWp bekommen eine EEG-Vergütung 2024 zwischen 6,96 ct/kWh und 7,2 ct/kWh. Wie bei der Volleinspeisung entscheidet der Zeitpunkt der Anmeldung über den genauen Vergütungssatz.

Einspeisevergütung 2024 Tabelle

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp8,04-8,2 ct/kWh12,74-13 ct/kWh
bis 40 kWp6,96-7,2 ct/kWh10,9 ct/kWh

Alle weiteren wichtigen Werte zur Einspeisevergütung sind in den Tabellen der Bundesnetzagentur zu finden.

Wird die Einspeisevergütung 2024 erhöht?

Die Degression – also die regelmäßige Herabsetzung der Vergütung – wurde nur vorübergehend ausgesetzt, um neue Anreize für die Investition in PV-Anlagen zu setzen. Im Februar senkte das EEG 2024 die Vergütung daher erneut. Für August ist eine weitere Absenkung vorgesehen. Eine höhere Einspeisevergütung ist in 2024 daher nicht vorgesehen. Das bedeutet für die Praxis: Der Eigenverbrauch von Strom ⚡ wird in 2024 immer attraktiver.

Die genauen Zahlen zur Vergütung zeigt die folgende Übersicht:

Tabelle Einspeisevergütung für PV 2023 – 2025

Zeitraumbis 10 kWp Teileinspeisungbis 10 kWp Volleinspeisungbis 40 kWp Teileinspeisungbis 40 kWp Volleinspeisung
20238,2 ct/kWh13 ct/kWh7,2 ct/kWh10,9 ct/kWh
seit Februar 20248,11 ct/kWh12,87 ct/kWh7,03 ct/kWh10,79 ct/kWh
ab August 20248,04 ct/kWh12,74 ct/kWh6,96 ct/kWh10,68 ct/kWh
ab Februar 20257,96 ct/kWh12,61 ct/kWh6,89 ct/kWh10,57 ct/kWh

Wann wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?

Netzbetreiber setzen für die Auszahlung der Einspeisevergütung 2024 in der Regel auf monatliche Abschläge. Das können entweder lineare Abschläge sein, die mit einer Jahresrechnung festgelegt werden, oder variable Abschläge, die auf dem jeweils im Monat eingespeisten Strom basieren.

Die Solarvergütung 2024 🔅 erfolgt für 20 Jahre. Danach können Anlagenbetreiber ihren Strom nur noch zum Marktpreis verkaufen. Wie hoch dieser liegt, bestimmt der Jahresmarktwert Solar. Das ist der Preis, den Solarstrom über das Jahr an der Strombörse wert war. Der Wert wird stets Anfang des Folgejahres bekannt gegeben. So wird beispielsweise der Jahresmarktwert Solar 2024 im Januar 2025 veröffentlicht.

Warum ist die Einspeisevergütung so gering?

Das Ziel des EEG ist es, Betreiber von PV-Anlagen immer mehr in Richtung Eigenverbrauch und Direktvermarktung zu lenken. Langfristig will die Bundesregierung so ein vollständige Marktintegration von Solarstrom erreichen – ohne staatliche Vergütung. Die PV-Einspeisevergütung 2024 liegt daher beispielsweise bei einer Anlage bis 10 kWp für Teileinspeiser mittlerweile bei unter 8,2 ct/kWh. Zum Vergleich: Vor 10 Jahren erhielten die Betreiber noch 12,75 ct/kWh.

Um trotz sinkender Vergütung neue Anreize für die Installation von PV-Anlagen zu setzen, schuf die Bundesregierung durch die EEG-Novelle in 2023 neue Anreize. Dazu zählen unter anderem die Streichung der EEG-Umlage für bestimmte Anlagen sowie Steuererleichterungen.

Wer kann die PV-Vergütung 2024 erhalten?

Jeder, der mit einer Anlage in 2024 ans Netz geht, erhält die staatliche Vergütung. Das gilt sowohl für private Haushalte als auch für Unternehmen. Dabei gibt es die Einspeisevergütung 2024 nicht nur für Hausdachanlagen, sondern auch für Freiflächen-Photovoltaik. Letztere erhalten in der Regel jedoch niedrigere Sätze.

Um Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen 🔌, müssen Betreiber ihre Anlage beim zuständigen Netzbetreiber sowie im Marktstammdatenregister anmelden. Zudem müssen sie einen sogenannten Zwei-Wege-Zähler installieren. Dieser misst den bezogenen und eingespeisten Strom.

Fazit

Die Einspeisevergütung 2024 folgt erneut der gesetzlich festgelegten Degression. Nachdem diese von Mitte 2022 bis Ende Januar 2024 vorübergehend ausgesetzt war, ist sie im Februar dieses Jahres wieder in Kraft getreten. Gleichzeitig hat die Bundesregierung durch die EEG-Novelle neue Anreize für den Betrieb von Solaranlagen gesetzt. Diese neuen Anreize sind insbesondere für Solarteure wichtig, um PV-Anlagen zu vermarkten.

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