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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) 2026: Der operative Leitfaden für Solarteure — Planung, Abrechnung und Geschäftsmodell

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) §42b EnWG für Solarteure: Unterschied zu Mieterstrom, technische Anforderungen, Messkonzept, Abrechnung, Wirtschaftlichkeit und Geschäftsmodell 2026.

Seit 2024 schafft §42b EnWG mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) eine vereinfachte Alternative zum klassischen Mieterstrom. Der entscheidende Unterschied: Beim GGV-Modell müssen weder der Installateur noch der Vermieter eine Lizenz als Vollversorger (Stromlieferant) beantragen. Für Solarteure und Elektroinstallateure entfällt damit die größte bürokratische Hürde bei PV-Projekten in Mehrfamilienhäusern. Das Ergebnis: Ein adressierbarer Markt von rund 16 Millionen Wohnungen in deutschen Mehrfamilienhäusern öffnet sich für wirtschaftlich attraktive PV-Projekte. Die EnWG-Novelle vom November 2025 hat den GGV-Rahmen weiter ausgebaut und mit dem Energy Sharing ein zusätzliches Modell eingeführt. Dieser Leitfaden erklärt alles, was Solarteure wissen müssen, um GGV-Projekte zu planen, zu installieren und langfristig zu monetarisieren.

GGV vs. Mieterstrom vs. Energy Sharing — die drei Modelle im Vergleich

Bevor Sie ein Projekt in einem Mehrfamilienhaus angehen, müssen Sie das passende Modell auswählen. Die drei relevanten Modelle unterscheiden sich erheblich in Komplexität, Regulierung und Wirtschaftlichkeit.

Klassischer Mieterstrom (§21 EEG)

Beim klassischen Mieterstrom nach §21 EEG wird der Vermieter oder Betreiber zum lizenzierten Stromlieferanten. Das bedeutet: vollständige Registrierung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA), Erfüllung aller Pflichten eines Energieversorgers, aufwendige Abrechnung nach EnWG-Vorgaben sowie die Übernahme der Vollversorgerpflicht — also die Pflicht, Mieter auch dann mit Strom zu versorgen, wenn die PV-Anlage nicht produziert.

Der Mieterstromzuschlag beträgt bis zu 3,79 ct/kWh (Stand 2025) und macht das Modell für große Projekte attraktiv. Allerdings ist der administrative Aufwand erheblich: Bilanzkreismanagement, Marktkommunikation, Lieferantenrahmenvertrag und laufende BNetzA-Meldepflichten sind nur einige der Anforderungen. Das Modell eignet sich vor allem für Projekte ab 100 kWp mit professionellen Betreibergesellschaften, die über entsprechende Ressourcen verfügen.

Für den typischen Solarteur, der ein 20–50 kWp-Projekt in einem Mehrfamilienhaus realisieren möchte, ist der klassische Mieterstrom in der Regel zu komplex und zu kostenintensiv.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§42b EnWG)

Die GGV nach §42b EnWG ist das Modell, das für die meisten Mehrfamilienhäuser geeignet ist. Die wichtigsten Merkmale:

  • Keine Vollversorgerpflicht: Der Betreiber muss kein lizenzierter Stromlieferant werden
  • Mieter bleiben bei ihrem bisherigen Stromlieferanten für den Netzbezug
  • Der PV-Überschuss wird zu maximal 90 % des lokalen Einzelhandelstarifs an die Teilnehmer weitergegeben
  • Geeignet für Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen (WEG) und gemischt genutzte Gebäude
  • Keine Mindestgröße — bereits ab 2 Teilnehmern möglich
  • Einfachere Abrechnung als beim klassischen Mieterstrom

Die GGV ist damit das Einstiegsmodell für Solarteure, die in den Mehrfamilienhausmarkt einsteigen wollen, ohne sich mit den komplexen Anforderungen des Energieversorgungsrechts auseinandersetzen zu müssen.

Energy Sharing (EnWG-Novelle November 2025)

Die EnWG-Novelle vom November 2025 hat mit dem Energy Sharing ein neues Modell eingeführt, das die Grenzen eines einzelnen Gebäudes überwindet. Beim Energy Sharing können Teilnehmer in verschiedenen Gebäuden innerhalb desselben Netzgebiets gemeinsam PV-Strom nutzen.

Das Modell befindet sich 2026 noch in der regulatorischen Umsetzungsphase. Die genauen Anforderungen an Messkonzept, Abrechnung und Netznutzung werden durch nachgelagerte Verordnungen konkretisiert. Für Solarteure ist Energy Sharing ein Modell für die Zukunft — die GGV bleibt 2026 das operative Standardmodell für Mehrfamilienhäuser.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen den drei Modellen sind in der folgenden Vergleichstabelle zusammengefasst.

Vergleichstabelle: Mieterstrom vs. GGV vs. Energy Sharing

KriteriumMieterstrom (§21 EEG)GGV (§42b EnWG)Energy Sharing (EnWG-Novelle 2025)
Stromlieferantenlizenz erforderlichJa — VollversorgerpflichtNeinNein (voraussichtlich)
Geografischer GeltungsbereichEinzelnes GebäudeEinzelnes GebäudeMehrere Gebäude im selben Netzgebiet
Regulatorische KomplexitätHoch (BNetzA-Registrierung, Bilanzkreis, Marktkommunikation)Mittel (Meldepflicht, Messkonzept)Noch in Klärung (2026)
MieterstromzuschlagBis zu 3,79 ct/kWhNicht kombinierbarNicht kombinierbar
Geeignete AnlagengrößeAb ca. 100 kWpAb ca. 10 kWpFlexibel (noch offen)
Am besten geeignet fürGroße MFH mit professionellem BetreiberTypische MFH, WEG, gemischt genutzte GebäudeQuartierslösungen, Gewerbegebiete (Zukunftsmodell)

Technische Anforderungen für die GGV

Die technische Umsetzung einer GGV erfordert ein durchdachtes Messkonzept, eine optimierte Systemauslegung und eine koordinierte Netzanmeldung. In diesem Abschnitt erläutern wir die technischen Anforderungen im Detail.

Das Messkonzept

Das Messkonzept ist das Herzstück jeder GGV-Installation. Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:

  • Intelligente Messsysteme (iMSys) oder digitale Zähler für jede Wohneinheit: Ab 2025 gilt für Gebäude mit mehr als 7 Wohneinheiten die Pflicht zur Installation intelligenter Messsysteme durch den Messstellenbetreiber (MSB). Für kleinere Gebäude sind digitale Zähler ausreichend.
  • Erzeugungszähler für die PV-Anlage: Ein geeichter Zähler erfasst die gesamte PV-Produktion.
  • Energieaufteilung nach vereinbarten Anteilen: Die erzeugte Energie wird entsprechend der im GGV-Vertrag festgelegten Anteile (z. B. nach Wohnfläche oder Personenzahl) auf die Teilnehmer verteilt.
  • Abrechnung durch den GGV-Betreiber: Der Betreiber (Vermieter oder beauftragter Dienstleister) stellt jedem Teilnehmer monatlich die verbrauchte PV-Energie in Rechnung.

Die Koordination mit dem zuständigen Messstellenbetreiber ist frühzeitig einzuleiten. Erfahrungsgemäß sind Vorlaufzeiten von 8–12 Wochen für die Installation intelligenter Messsysteme einzuplanen.

Systemauslegung für GGV-Projekte

Die optimale Systemauslegung für ein GGV-Projekt unterscheidet sich von einer klassischen Einfamilienhaus-Installation. Das Ziel ist die Maximierung des gemeinsam genutzten Solarstroms:

  • Faustformel für die PV-Dimensionierung: 1 kWp pro 1.000 kWh Jahresverbrauch. Bei einem 10-Wohnungs-Gebäude mit je 3.000 kWh/Jahr ergibt sich ein Gesamtverbrauch von 30.000 kWh/Jahr und damit eine optimale PV-Größe von ca. 30 kWp.
  • Speicher dringend empfohlen: Ein Batteriespeicher erhöht den Eigenverbrauchsanteil erheblich. Zielwert: 70–80 % Eigenverbrauch. Als Richtwert gilt 1 kWh Speicher pro kWp PV-Leistung — für ein 30 kWp-System also ca. 30 kWh Speicherkapazität.
  • Praxisbeispiel: 10-Wohnungs-Gebäude, je 3.000 kWh/Jahr = 30.000 kWh Gesamtverbrauch → 30 kWp PV + 30 kWh Speicher → ca. 75 % Eigenverbrauchsquote → ca. 22.500 kWh/Jahr werden intern genutzt.
  • Dachfläche: Für 30 kWp werden ca. 150–180 m² Dachfläche benötigt (je nach Modultyp und Ausrichtung).
  • Ausrichtung und Verschattung: Südausrichtung optimal; Ost-West-Aufteilung kann die Eigenverbrauchsquote durch gleichmäßigere Produktion über den Tag verbessern.

Netzanmeldung und Messstellenbetrieb

Die Netzanmeldung für eine GGV-Anlage folgt dem Standardprozess für PV-Anlagen, erfordert aber zusätzliche Schritte:

  • Standard-Netzanmeldung beim zuständigen Netzbetreiber für die PV-Anlage (wie bei jeder anderen PV-Anlage)
  • Koordination der Smart-Meter-Installation mit dem Messstellenbetreiber (MSB): Frühzeitig beauftragen, da Wartezeiten von 8–12 Wochen üblich sind
  • GGV-Meldung an den Netzbetreiber: Der Netzbetreiber muss über die GGV-Konfiguration informiert werden (Teilnehmer, Anteile, Messkonzept)
  • Inbetriebnahme und Zählerprüfung: Alle Zähler müssen geeicht und korrekt konfiguriert sein, bevor die GGV-Abrechnung beginnt
  • Gesamtvorlaufzeit: Planen Sie 8–12 Wochen vom Netzanmeldeantrag bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft ein

Wirtschaftlichkeit: Was verdienen Vermieter und Mieter?

Die Wirtschaftlichkeit der GGV ist für alle Beteiligten attraktiv — wenn das Projekt richtig strukturiert ist. Im Folgenden analysieren wir die Erlöse und Einsparungen für Vermieter, Mieter und Installateure.

Für den Vermieter/Betreiber

Der Vermieter oder GGV-Betreiber erzielt Einnahmen durch den Verkauf von PV-Strom an die Mieter:

  • Verkaufspreis: Maximal 90 % des lokalen Einzelhandelstarifs. Bei einem Netzstrompreis von €0,30/kWh ergibt sich ein GGV-Preis von €0,27/kWh.
  • Produktionskosten: Die Gestehungskosten für PV-Strom liegen bei €0,08–0,12/kWh (bei typischen Investitionskosten und 20 Jahren Laufzeit).
  • Marge: €0,15–0,19/kWh — eine attraktive Rendite auf das eingesetzte Kapital.
  • Praxisbeispiel: 30 kWp-Anlage, 27.000 kWh/Jahr Produktion, 70 % werden intern geteilt = 18.900 kWh × €0,17 Marge = €3.213/Jahr Betriebsgewinn.
  • Zusätzliche Vorteile: Wertsteigerung der Immobilie, ESG-Positionierung gegenüber institutionellen Investoren, verbesserte Mieterbindung, Beitrag zur Klimaneutralität des Gebäudes.
  • Amortisation: Bei Investitionskosten von ca. €30.000–45.000 (30 kWp inkl. Speicher) und €3.213/Jahr Betriebsgewinn ergibt sich eine Amortisationszeit von ca. 9–14 Jahren — zuzüglich Einspeisevergütung für nicht intern genutzten Strom.

Für den Mieter

Mieter profitieren von günstigerem Strom und mehr Energiesicherheit:

  • Preisersparnis: €0,27/kWh statt €0,30/kWh = 10 % Ersparnis auf den GGV-Anteil des Verbrauchs
  • Jährliche Einsparung: Bei 1.500–2.000 kWh GGV-Bezug pro Wohnung ergibt sich eine Ersparnis von €150–300/Jahr
  • Energiesicherheit: Reduzierte Abhängigkeit von Netzpreisschwankungen für den GGV-Anteil
  • Keine Vertragswechsel: Mieter behalten ihren bisherigen Stromlieferanten für den Restbedarf — kein administrativer Aufwand
  • Transparenz: Monatliche Abrechnung zeigt genau, wie viel Solarstrom verbraucht wurde

Für den Installateur

Für Solarteure bietet die GGV nicht nur Installationserlöse, sondern auch langfristige Serviceeinnahmen:

  • Installationserlös: €800–1.200/kWp × 30 kWp = €24.000–36.000 (Einmalerlös)
  • Wartungs- und Betriebsvertrag (O&M): €500–1.000/Jahr für technische Wartung
  • Mess- und Abrechnungsservice: €100–200/Monat = €1.200–2.400/Jahr für die Übernahme der GGV-Abrechnung
  • Gesamterlös über 20 Jahre: €24.000–36.000 (Installation) + €10.000–20.000 (O&M) + €24.000–48.000 (Abrechnung) = €58.000–104.000 pro Projekt
  • Skalierungseffekt: Mit 5 GGV-Projekten pro Jahr baut der Installateur einen wiederkehrenden Jahresumsatz von €30.000–70.000 aus Serviceeinnahmen auf — unabhängig vom Neugeschäft.

Die GGV-Prozedur Schritt für Schritt

Ein GGV-Projekt folgt einem klar strukturierten Prozess. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt Ihnen einen Überblick über alle notwendigen Maßnahmen.

  1. Standortanalyse: Gebäudetyp, Anzahl der Wohneinheiten, Verbrauchsdaten der Mieter, verfügbare Dachfläche, Ausrichtung und Verschattungsanalyse. Prüfen Sie auch die Eigentümerstruktur (Einzeleigentümer vs. WEG) und die Bereitschaft der Mieter zur Teilnahme.
  2. PV- und Speicherauslegung: Dimensionierung der PV-Anlage und des Batteriespeichers für maximalen Eigenverbrauch. Erstellen Sie eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Amortisationszeit, Rendite und Sensitivitätsanalyse.
  3. GGV-Struktur mit Vermieter/WEG vereinbaren: Festlegung der Aufteilungsschlüssel (z. B. nach Wohnfläche), des GGV-Preises (max. 90 % des Netzpreises), des Abrechnungsmodells und der Vertragslaufzeit. Bei WEG: Beschluss mit einfacher Mehrheit erforderlich.
  4. Netzanmeldung für die PV-Anlage: Einreichung der Netzanmeldung beim zuständigen Netzbetreiber. Gleichzeitig: Antrag auf Einspeisevergütung beim Netzbetreiber und Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR).
  5. Smart-Meter-Installation mit MSB koordinieren: Beauftragung des Messstellenbetreibers für die Installation intelligenter Messsysteme in allen Wohneinheiten. Vorlaufzeit: 8–12 Wochen einplanen.
  6. GGV-Konfiguration beim Netzbetreiber melden: Übermittlung der GGV-Konfiguration (Teilnehmer, Anteile, Messkonzept) an den Netzbetreiber. Dies ist eine Meldepflicht, keine Genehmigungspflicht.
  7. PV-Anlage und Speicher installieren: Montage der PV-Module, Wechselrichter, Batteriespeicher und aller Verkabelungen. Einhaltung aller VDE-Normen und Herstellervorgaben.
  8. Inbetriebnahme und Zählerprüfung: Inbetriebnahme der Anlage, Prüfung aller Zähler auf korrekte Funktion und Eichung, Testlauf des Messkonzepts über mindestens einen vollständigen Abrechnungszeitraum.
  9. Abrechnungssystem einrichten: Einrichtung einer GGV-Abrechnungssoftware (z. B. metergrid, Reonic, RECommunity) oder Beauftragung eines Abrechnungsdienstleisters. Konfiguration der Aufteilungsschlüssel und Preise.
  10. Monatliche Abrechnung an Teilnehmer: Erstellung und Versand der monatlichen Abrechnungen an alle GGV-Teilnehmer. Überwachung der Anlagenleistung und proaktive Kommunikation bei Abweichungen.

Dokumente und Verträge

Für ein rechtssicheres GGV-Projekt benötigen Sie folgende Dokumente:

  • GGV-Vereinbarung: Vertrag zwischen Betreiber und allen Teilnehmern, der Aufteilungsschlüssel, Preise, Laufzeit, Kündigungsfristen und Haftungsregelungen festlegt
  • Netzanmeldungsdokumentation: Alle Unterlagen zur Netzanmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber
  • Messkonzept-Dokumentation: Technische Beschreibung des Messkonzepts, Zählerliste, Konfigurationsparameter
  • Monatliche Abrechnungsbelege: Individuelle Abrechnungen für jeden Teilnehmer mit Verbrauchsdaten, PV-Anteil und Rechnungsbetrag
  • WEG-Beschlussprotokoll (bei Eigentümergemeinschaften): Dokumentation des Mehrheitsbeschlusses zur GGV-Einführung
  • MaStR-Registrierungsbestätigung: Nachweis der Registrierung im Marktstammdatenregister

Häufige Herausforderungen und wie Sie sie lösen

In der Praxis begegnen Solarteure bei GGV-Projekten immer wieder denselben Herausforderungen. Hier sind die vier häufigsten Probleme und bewährte Lösungsansätze.

Herausforderung 1: WEG-Entscheidungsfindung

Bei Eigentümergemeinschaften (WEG) ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich. Viele Installateure unterschätzen den Aufwand, alle Eigentümer zu überzeugen.

Lösung: Die GGV erfordert lediglich eine einfache Mehrheit der Eigentümer — kein Einstimmigkeitsprinzip. Bereiten Sie eine klare Wirtschaftlichkeitspräsentation vor, die die individuellen Einsparungen pro Wohneinheit zeigt. Konkrete Zahlen (z. B. “Ihre Wohnung spart €200/Jahr”) überzeugen besser als abstrakte Prozentsätze. Bieten Sie an, an der Eigentümerversammlung teilzunehmen und Fragen direkt zu beantworten.

Herausforderung 2: Mieterwechsel

Bei häufigem Mieterwechsel befürchten Vermieter administrativen Aufwand durch Ein- und Austritt von GGV-Teilnehmern.

Lösung: Die GGV-Vereinbarung geht automatisch auf den neuen Mieter über — ähnlich wie andere mietrechtliche Regelungen. Der neue Mieter tritt automatisch in die GGV ein. Der Abrechnungsdienstleister (oder die Software) übernimmt die Anpassung der Teilnehmerdaten. Mit einer professionellen Abrechnungslösung ist der Verwaltungsaufwand minimal.

Herausforderung 3: Abrechnungskomplexität

Die monatliche Abrechnung für mehrere Teilnehmer mit unterschiedlichen Verbrauchsprofilen und Anteilen kann komplex werden.

Lösung: Nutzen Sie dedizierte GGV-Abrechnungssoftware. Empfehlenswerte Lösungen sind metergrid, Reonic und RECommunity. Diese Tools automatisieren die Datenerfassung von den Smart Metern, berechnen die Anteile automatisch und erstellen rechtskonforme Abrechnungen. Die Kosten von €100–200/Monat sind durch die Zeitersparnis und Fehlerreduktion gut investiert.

Herausforderung 4: Smart-Meter-Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit von Messstellenbetreibern und die Lieferzeiten für intelligente Messsysteme können Projekte verzögern.

Lösung: Koordinieren Sie die Smart-Meter-Installation frühzeitig — idealerweise parallel zur Planungsphase, nicht erst nach der Netzanmeldung. Beauftragen Sie den MSB unmittelbar nach der Entscheidung des Vermieters/der WEG. Planen Sie 8–12 Wochen Vorlaufzeit fest ein und kommunizieren Sie diese Zeitlinie klar an den Kunden.

Reonic: GGV-Projekte planen, anbieten und verwalten

Reonic unterstützt den gesamten GGV-Lebenszyklus — von der ersten Auslegung und Wirtschaftlichkeitsmodellierung bis zur laufenden Abrechnungsverwaltung. Damit ist Reonic die zentrale Plattform für Solarteure, die GGV-Projekte professionell und skalierbar umsetzen wollen.

Planungsphase mit Reonic

In der Planungsphase berechnet Reonic die optimale PV-Dimensionierung für maximalen gemeinsamen Energieverbrauch. Die Plattform modelliert die Erlöse für den Vermieter und die Einsparungen für die Mieter auf Basis realer Verbrauchsdaten und aktueller Strompreise. Das Ergebnis ist ein professionelles technisches und kaufmännisches Angebot, das Sie direkt beim Kunden präsentieren können — inklusive Amortisationsrechnung, Renditeanalyse und Sensitivitätsszenarien.

Partnerschaft mit metergrid (angekündigt März 2026)

Im März 2026 hat Reonic eine strategische Partnerschaft mit metergrid angekündigt. Reonic-Nutzer können GGV-Projekte in Reonic planen und nahtlos an metergrid für die automatisierte Abrechnung und den laufenden Betrieb übergeben. Diese Integration eliminiert den manuellen Datentransfer zwischen Planungs- und Betriebsphase und reduziert den administrativen Aufwand erheblich.

Das vollständige Rundum-sorglos-Paket

Der Installateur, der Reonic und metergrid für GGV-Projekte einsetzt, bietet seinem Kunden ein vollständiges Rundum-sorglos-Paket — von der ersten Planung bis zum 20-jährigen Betrieb. Das schafft einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber Installateure, die nur die Hardware liefern. Gleichzeitig baut der Installateur einen wiederkehrenden Einnahmestrom auf, der sich mit jedem neuen GGV-Projekt vergrößert und langfristig ein stabiles Fundament für das Unternehmen bildet.

Fazit: GGV ist das Geschäftsmodell für Mehrfamilienhäuser

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist das zugänglichste und wirtschaftlich attraktivste PV-Geschäftsmodell für Mehrfamilienhäuser in Deutschland. Mit rund 16 Millionen Wohnungen in deutschen Mehrfamilienhäusern, vereinfachter Regulierung und ohne Pflicht zur Stromlieferantenlizenz hat die GGV das Potenzial, den Solarmarkt grundlegend zu verändern.

Die Zahlen sprechen für sich: Ein 30 kWp-GGV-Projekt generiert über 20 Jahre €58.000–104.000 Gesamterlös für den Installateur — davon ein erheblicher Teil als wiederkehrende Serviceeinnahmen. Für Vermieter bedeutet die GGV €3.000+ Jahresertrag und eine nachhaltige Wertsteigerung der Immobilie. Für Mieter bedeutet sie €150–300 Ersparnis pro Jahr ohne Vertragswechsel.

Der Installateur, der die GGV heute beherrscht, baut einen wiederkehrenden Einnahmestrom und eine verteidigungsfähige Marktposition im Mehrfamilienhaussegment auf. Mit den richtigen Tools — Reonic für die Planung, metergrid für die Abrechnung — lässt sich dieses Geschäftsmodell effizient und skalierbar umsetzen.

Die Frage ist nicht ob, sondern wann Sie Ihr erstes GGV-Projekt realisieren. Starten Sie jetzt.

Häufige Fragen zur GGV

Brauche ich eine Stromlieferantenlizenz für die GGV?

Nein — das ist der entscheidende Vorteil der GGV gegenüber dem klassischen Mieterstrom. Bei der GGV nach §42b EnWG müssen weder der Installateur noch der Vermieter eine Lizenz als Stromlieferant (Vollversorger) beantragen. Die Mieter bleiben bei ihrem bisherigen Stromlieferanten für den Netzbezug. Der GGV-Betreiber verkauft lediglich den lokal erzeugten PV-Strom zu einem vereinbarten Preis — das ist keine Stromlieferung im Sinne des EnWG.

Wie viele Wohnungen brauche ich mindestens?

Für eine GGV sind mindestens 2 Teilnehmer erforderlich. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. In der Praxis sind GGV-Projekte mit 4–20 Wohneinheiten am häufigsten, da hier das Verhältnis von Planungsaufwand zu Projektgröße optimal ist. Für sehr große Gebäude (>50 Wohneinheiten) kann der klassische Mieterstrom wirtschaftlich attraktiver sein.

Können Mieter aus der GGV austreten?

Ja — Mieter können die GGV-Vereinbarung mit einer vertraglich festgelegten Kündigungsfrist kündigen. Die übliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende. Nach dem Austritt eines Mieters wird sein Anteil proportional auf die verbleibenden Teilnehmer umverteilt oder dem Vermieter zugewiesen. Die GGV-Vereinbarung sollte klare Regelungen für Ein- und Austritt enthalten.

Ist die GGV mit dem Mieterstromzuschlag kombinierbar?

Nein — GGV und Mieterstromzuschlag nach §21 EEG schließen sich gegenseitig aus. Wer die GGV nach §42b EnWG nutzt, kann keinen Mieterstromzuschlag beantragen. Umgekehrt gilt: Wer den Mieterstromzuschlag in Anspruch nimmt, muss die vollständigen Anforderungen des klassischen Mieterstrommodells erfüllen, einschließlich der Vollversorgerpflicht.

Wie wird die Energie aufgeteilt, wenn die PV-Produktion nicht ausreicht?

Wenn die PV-Produktion geringer ist als der Gesamtbedarf der Teilnehmer, wird die verfügbare Energie proportional nach den vereinbarten Anteilen aufgeteilt. Jeder Teilnehmer erhält seinen Anteil an der tatsächlich produzierten Energie. Den Restbedarf deckt jeder Teilnehmer über seinen bisherigen Netzstromlieferanten ab — automatisch und ohne manuellen Eingriff. Dieses Prinzip ist ein wesentlicher Vorteil der GGV: Kein Teilnehmer ist auf die GGV angewiesen, um seinen Strombedarf zu decken.

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