Kältemittel Verbot 2025: Was sich ändert, wen es betrifft und was Sie jetzt tun müssen
Hintergrund: Warum gibt es ein Kältemittel Verbot?
Kältemittel – insbesondere fluorierte Gase (F-Gase) – sind essenziell für Kälteanlagen, Klimageräte und Wärmepumpen. Doch viele von ihnen haben ein extrem hohes Treibhauspotenzial (GWP), das den Klimawandel erheblich verstärkt. Einige sind mehrere Tausendmal klimaschädlicher als CO₂.
Deshalb hat die EU ein abgestuftes Verbot besonders klimaschädlicher Kältemittel beschlossen. Ziel: Die Treibhausgasemissionen drastisch senken, ohne auf moderne Kältetechnik zu verzichten.
Die Rolle der EU-Verordnung 2024/573
Die neue EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 ist seit 2024 in Kraft und ersetzt die Verordnung von 2014. Sie regelt:
- Welche Kältemittel künftig verboten oder eingeschränkt werden
- Wie hoch der zulässige GWP-Wert für neue Anlagen sein darf
- Welche Ausnahmen und Übergangsfristen gelten
- Wer welche Pflichten bei Betrieb, Wartung und Entsorgung hat
Besonders 2025 bringt entscheidende Einschnitte für viele gängige Systeme.
Kältemittel Verbot 2025 im Detail
Ab 1. Januar 2025 gelten neue Beschränkungen für bestimmte Kältemittel und Anwendungen:
Verbot für Frischware mit GWP > 2.500
Frisch hergestellte Kältemittel mit einem GWP über 2.500 dürfen nicht mehr verwendet werden in:
- Stationären Kälteanlagen
- Transportkühlanlagen
- Neuanlagen in Industrie & Gewerbe
Betroffene Stoffe:
- R404A (GWP 3.922)
- R507A (GWP 3.985)
- R422D (GWP 2.729)
Verbot für kleine Split-Klimaanlagen mit GWP > 750
- Splitgeräte mit weniger als 3 kg Kältemittel dürfen ab 2025 nur noch Gase mit einem GWP unter 750 verwenden.
- Betrifft z. B. Geräte mit R410A (GWP 2.088).
Übersicht betroffener Kältemittel
Kältemittel | GWP-Wert | Status ab 2025 | Geeignete Alternative |
R404A | 3.922 | Verboten | R744 (CO₂), R290 (Propan) |
R507A | 3.985 | Verboten | R449A, R1234yf |
R410A | 2.088 | Verbot in kleinen Geräten | R32, R290 |
R134a | 1.430 | Noch zulässig, bald reguliert | R513A, R1234ze |
R22 | 1.810 | Schon länger verboten | - |
Was bedeutet das Verbot für bestehende Anlagen?
- Weiterbetrieb erlaubt, solange sie dicht und sicher sind
- Keine Neubefüllung mit Frischware GWP > 2.500
- Recyclingkältemittel dürfen bis 2030 (Kälte) bzw. 2032 (Klima/Wärmepumpe) verwendet werden
- Nach 2032: vollständige Umstellung auf alternative Kältemittel erforderlich
Was darf weiterhin verwendet werden?
- Aufbereitete/recycelte Kältemittel (zeitlich begrenzt erlaubt)
- Natürliche Kältemittel wie:
- R290 (Propan) – GWP 3
- R744 (CO₂) – GWP 1
- R600a (Isobutan) – GWP 3
- Low-GWP-HFKW wie R32 oder R1234yf (GWP < 750)
Auswirkungen auf Betreiber, Planer und Techniker
Das Kältemittel Verbot 2025 betrifft nicht nur Hersteller, sondern vor allem:
- Anlagenbetreiber in Gewerbe, Handel, Industrie und Gebäudetechnik
- Klima- und Kältetechniker, die Service und Wartung übernehmen
- Planer und Architekten, die neue Systeme entwerfen
- Bauherren, die Investitionsentscheidungen treffen
Technische Auswirkungen:
- Umrüstung bestehender Anlagen auf neue Kältemittel
- Neuauslegung von Komponenten (Rohrleitungen, Druckbehälter)
- Sicherheitsanforderungen bei brennbaren Medien wie R290
Wirtschaftliche Auswirkungen:
- Preissteigerung bei F-Gasen mit hohem GWP
- Begrenzte Verfügbarkeit recycelter Kältemittel
- Investitionen in moderne Systeme und Fortbildungen notwendig
Rechtliche Folgen:
- Bußgelder bei Nichtbeachtung der Verbote
- Betreiberpflicht zur Dichtheitskontrolle, Dokumentation und ggf. Umrüstung
Zukunftssichere Alternativen zu verbotenen Kältemitteln
Der Markt bietet heute zahlreiche umweltfreundliche Alternativen zu hoch-GWP-Kältemitteln:
Alternative | GWP | Einsatzbereich | Vorteile |
R290 (Propan) | 3 | Wärmepumpen, Haushaltsgeräte | Hohe Effizienz, sehr klimafreundlich |
R744 (CO₂) | 1 | Supermärkte, Tiefkühlanlagen | GWP-neutral, ungiftig |
R1234yf | <1 | Fahrzeugklimaanlagen | Sehr geringes GWP, aber brennbar |
R32 | 675 | Split-Klimaanlagen | Gute Verfügbarkeit, mittlerer GWP |
R513A | 631 | Ersatz für R134a in Klimaanlagen | Nicht brennbar, kompatibel |
Hinweis: Brennende oder hochdruckführende Kältemittel erfordern spezielle Sicherheitstechnik.
Anforderungen an Planung, Austausch und Neubau ab 2025
Vorschriften für Neubauten und Inverkehrbringung
- Nur noch Kältemittel mit GWP < 750 bei vielen Geräten zulässig
- Hersteller und Lieferanten müssen Kennzeichnungspflichten einhalten
- Installateure brauchen Nachweise zur Fachkunde und Zertifizierung
Austauschpflicht vs. freiwillige Umrüstung
- Ein Zwang zur Umrüstung besteht nicht sofort, aber:
- Verfügbarkeit von F-Gasen wird sinken – Preise steigen
- Technische Anpassungen werden aufwändiger, je später man umstellt
Deshalb: Jetzt planen, modernisieren und Förderung nutzen.
Förderungen und staatliche Unterstützung
Die Umrüstung auf umweltfreundliche Kältemittel wird unterstützt durch:
Förderprogramm | Inhalt |
BAFA-Kälteförderung | Zuschüsse für Investitionen in effiziente Kältetechnik |
KfW-Programme | Finanzierung von Maßnahmen zur CO₂-Reduktion |
Landesförderungen | Z. B. NRW, Bayern, BW fördern nachhaltige Kälte- und Klimatechnik |
Förderfähig sind meist:
- Neuanschaffung effizienter Geräte
- Umrüstung auf Low-GWP-Kältemittel
- Mess- und Steuertechnik zur Verbrauchsoptimierung
Checkliste: So bereiten Sie sich auf das Verbot 2025 vor
✅ Anlagentyp und verwendetes Kältemittel erfassen
✅ GWP-Wert prüfen – fällt Ihre Anlage unter das Verbot?
✅ Dichtheit & Zustand der Anlage bewerten lassen
✅ Alternativen recherchieren und mit Fachbetrieb abstimmen
✅ Fördermöglichkeiten beantragen
✅ Umbau oder Neuanlage planen – je nach wirtschaftlicher Sinnhaftigkeit
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
1. Muss ich meine bestehende Anlage 2025 stilllegen?
Nein – bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben werden, wenn sie dicht und sicher sind. Das Verbot betrifft Frischware zur Neubefüllung.
2. Was bedeutet GWP genau?
Der Global Warming Potential (GWP) misst, wie stark ein Gas das Klima im Vergleich zu CO₂ belastet. CO₂ = 1, R404A ≈ 3.922.
3. Was kostet eine Umrüstung auf ein alternatives Kältemittel?
Je nach Anlagentyp zwischen 1.000 € und 10.000 € – Fördermittel können Kosten senken.
4. Dürfen Techniker noch mit R410A arbeiten?
Nur unter bestimmten Bedingungen – und nicht in Neuanlagen mit <3 kg Füllmenge ab 2025.
5. Woher weiß ich, ob mein Kältemittel betroffen ist?
Der Kältemitteltyp steht auf dem Typenschild der Anlage oder im Wartungsbericht.
6. Gibt es Ausnahmen vom Verbot?
Ja – etwa für militärische Anwendungen oder wenn kein technisches Alternativgas verfügbar ist. Hierfür sind Ausnahmegenehmigungen nötig.
Fazit: Handeln statt abwarten – die Chance für nachhaltige Kältetechnik
Das Kältemittel Verbot 2025 markiert einen wichtigen Wendepunkt für Klima- und Kältetechnik. Betreiber, Planer und Techniker stehen vor der Aufgabe, ihre Systeme zukunftssicher zu gestalten – im Einklang mit Umwelt und Gesetz.
🎯 Jetzt ist die Zeit, um:
- die eigene Anlage zu überprüfen,
- Fördermittel zu nutzen,
- und den Wechsel auf natürliche Kältemittel einzuleiten.
Wer frühzeitig handelt, spart nicht nur Geld – sondern schützt auch das Klima.