SEO Meta Description: Solar Einspeisevergütung 2025 – Alles über aktuelle Vergütungssätze, gesetzliche Änderungen und Tipps für Solaranlagen-Betreiber. Jetzt informieren und Vorteile sichern!
Die Solar Einspeisevergütung bezeichnet den finanziellen Ausgleich, den Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom erhalten. Dieses System wurde durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt und verfolgt das Ziel, erneuerbare Energien wirtschaftlich attraktiver zu machen und den Ausbau der Solarenergie zu fördern.
Im Rahmen des EEG garantiert der Staat über einen festgelegten Zeitraum (meist 20 Jahre) einen festen Vergütungssatz pro eingespeister Kilowattstunde (kWh). Die Vergütungshöhe hängt unter anderem vom Inbetriebnahmedatum der Anlage, deren Leistung (kWp) und dem gewählten Einspeisemodell ab.
Nach der Inbetriebnahme einer Solaranlage müssen Betreiber diese beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Ab diesem Zeitpunkt misst ein Zweirichtungszähler den eingespeisten Solarstrom. Der Netzbetreiber vergütet diesen gemäß den jeweils geltenden Einspeisesätzen, die monatlich vom Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
Betreiber können zwischen zwei Modellen wählen:
Mit dem Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000 begann eine Erfolgsgeschichte für erneuerbare Energien. Die garantierte Einspeisevergütung bot Investitionssicherheit, was zu einem massiven Anstieg von PV-Anlagen führte. Damals lagen die Vergütungssätze bei über 50 Cent/kWh.
Im Laufe der Zeit wurde das EEG mehrfach überarbeitet. Mit dem EEG 2014 kam die sogenannte Degression, also eine stufenweise Senkung der Vergütungssätze. Das EEG 2021 und EEG 2023 brachten wichtige Neuerungen, u.a. marktnahe Ausschreibungen für große Anlagen und neue Regeln für Balkonkraftwerke.
Für Juni 2025 gelten folgende vorläufige Vergütungssätze laut EEG:
AnlagengrößeVolleinspeisungÜberschusseinspeisungBis 10 kWp12,87 Cent/kWh8,11 Cent/kWh10–40 kWp10,64 Cent/kWh7,42 Cent/kWh40–100 kWp9,36 Cent/kWh6,83 Cent/kWh
Diese Zahlen können sich monatlich ändern, abhängig von der Anzahl neu installierter Anlagen.
Ab Juli 2025 könnte eine neue EEG-Novelle in Kraft treten. Geplant sind unter anderem:
Die Höhe der Vergütung hängt stark von der Leistung Ihrer Anlage ab:
Kleinere Anlagen profitieren vom höchsten Vergütungssatz, besonders bei Volleinspeisung. Ideal für Privathaushalte.
Geeignet für größere Wohnhäuser oder kleinere Gewerbebetriebe. Die Vergütung ist geringer, aber der Eigenverbrauch kann die Wirtschaftlichkeit steigern.
Diese Anlagen unterliegen meist der Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen. Die Vergütung wird hier im Wettbewerb bestimmt.
Die Entscheidung zwischen Volleinspeisung und Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung hängt maßgeblich vom eigenen Strombedarf, den aktuellen Strompreisen sowie den Einspeisevergütungssätzen ab.
Ein realistisches Rechenbeispiel:
Für den Eigenverbrauch braucht es:
Für Volleinspeiser ist die Anmeldung und Technik meist einfacher, aber weniger flexibel.
Ein hoher Solarertrag hängt stark vom geografischen Standort ab. In Süddeutschland sind jährlich über 1.200 kWh/kWp realistisch, während es in Norddeutschland teils unter 950 kWh/kWp sind. Die Wirtschaftlichkeit verbessert sich entsprechend mit höherer Sonneneinstrahlung.
Moderne Module mit hohem Wirkungsgrad (z. B. über 20 %) und optimaler Ausrichtung (Süd oder Südwest, 30–35° Neigung) steigern nicht nur den Eigenverbrauchsanteil, sondern auch die Einspeisevergütung – da mehr Strom produziert und eingespeist werden kann.
Parameter | Wert |
Anlagengröße | 9,9 kWp |
Jahresproduktion | ca. 10.000 kWh |
Eigenverbrauchsanteil | 30 % |
Strompreis | 30 Cent/kWh |
Einspeisevergütung | 8,11 Cent/kWh |
Anschaffungskosten | ca. 14.000 € |
Ergebnis:
Wer eine Speicherlösung integriert, kann den Eigenverbrauch auf über 60 % erhöhen. Zwar steigt die Investition, aber auch die langfristige Rendite. Entscheidend sind hier:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite (z. B. KfW 270) sowie Investitionszuschüsse. Auch einige Bundesländer gewähren zusätzliche Förderungen für Speicher oder spezielle Balkonanlagen.
Seit 2023 gilt: Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind einkommensteuerfrei. Das vereinfacht die Abrechnung enorm. Zudem entfällt bei Lieferung und Installation die Umsatzsteuer – ein klarer Vorteil für private Betreiber.
Formel:
Einspeisevergütung (€) = eingespeister Strom (kWh) × aktueller Vergütungssatz (ct/kWh)
Beispiel:
6.000 kWh × 8,11 ct = 486,60 € jährlich
Es gibt verschiedene Online-Rechner, u. a. von:
Diese helfen, Wirtschaftlichkeit und Einspeisevergütung realistisch zu planen.
Die Netzbetreiber zahlen i. d. R. vierteljährlich oder jährlich die Einspeisevergütung aus. Eine detaillierte Einspeisungsliste (mit Monatswerten) wird zur Verfügung gestellt.