Kältemittel sind zentrale Bestandteile moderner Klima- und Kältetechnologien. Besonders das R32-Kältemittel hat sich in den letzten Jahren als Standardlösung etabliert – bis jetzt. Im Rahmen der EU-Klimaziele und der verschärften F-Gas-Verordnung steht R32 nun im Fokus eines stufenweisen Verbots. Doch was genau bedeutet das für Verbraucher, Handwerksbetriebe und die Industrie?
In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über das R32 Kältemittel Verbot wissen müssen – von den Gründen über die betroffenen Geräte bis hin zu Alternativen und Fördermöglichkeiten.
R32, auch bekannt als Difluormethan, ist ein teilfluoriertes Kohlenwasserstoffgas (HFKW), das häufig in Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen zum Einsatz kommt. Es wurde in den letzten Jahren verstärkt genutzt, um das ältere Kältemittel R410A zu ersetzen, da es ein deutlich geringeres Treibhauspotenzial (GWP) aufweist.
Trotz dieser positiven Eigenschaften steht R32 nun unter regulatorischem Druck.
Der Hauptgrund für das R32-Verbot ist sein Global Warming Potential (GWP). Obwohl R32 im Vergleich zu älteren Kältemitteln wie R410A weniger klimaschädlich ist, liegt der GWP-Wert immer noch deutlich über dem Zielwert von <150, den die EU ab 2027 für neue Anlagen anstrebt.
Die neue F-Gas-Verordnung 2024 sieht daher einen drastischen Rückgang des Verbrauchs und der Inverkehrbringung solcher Mittel vor.
Die Grundlage für das Verbot ist die überarbeitete EU-Verordnung 2024/573, die die ursprüngliche F-G<as-Verordnung (517/2014) ersetzt.
Diese Gesetze gelten verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten.
Der Ausstieg aus R32 erfolgt schrittweise:
Jahr | Maßnahme |
2024 | Verabschiedung der F-Gas-Reform |
2025 | Erste Quotenreduzierungen |
2026 | Einschränkung bei Neugeräten <12 kW |
2027 | Totales Verbot für neue Splitgeräte mit GWP > 150 |
2030 | Weitere Einschränkungen bei Service & Wartung |
Übergangsregelungen für bestehende Geräte bleiben vorerst bestehen.
Das Verbot betrifft vor allem:
Je nach Gerätekategorie greifen die Regelungen unterschiedlich früh.
Das Verbot von R32 wirft die Frage auf: Welche Alternativen sind geeignet? Hier ein Überblick:
Kältemittel | GWP-Wert | Sicherheit | Verwendung |
R32 | 675 | Brennbar (Klasse A2L) | Klimaanlagen, Wärmepumpen |
R410A | 2088 | Nicht brennbar | Veraltet |
R290 (Propan) | 3 | Hoch brennbar (A3) | Zunehmend verbreitet |
R744 (CO₂) | 1 | Ungiftig, nicht brennbar | Gewerbekälte |
R1234yf | <1 | Gering brennbar | Fahrzeuge, Kleinanwendungen |
Fazit: Natürliche Kältemittel wie R290 und CO₂ gewinnen an Bedeutung – trotz technischer Herausforderungen.
R32 wird zwar als "klimafreundlicher" als ältere Alternativen vermarktet, doch sein GWP liegt immer noch bei 675. Damit trägt es wesentlich zur Erderwärmung bei, wenn es in die Atmosphäre entweicht.
Weitere Umweltkritikpunkte:
Die Zukunft liegt klar bei natürlichen Kältemitteln. Hier einige der aussichtsreichsten Optionen:
R32 ist als leicht brennbar (Klasse A2L) eingestuft. Bei unsachgemäßer Installation oder Wartung kann es zu:
Deshalb gelten strenge Vorschriften für den Umgang mit R32, insbesondere in Innenräumen.
Gute Nachrichten: Bestehende R32-Anlagen dürfen weiter betrieben werden. Allerdings:
Experten raten dazu, sich rechtzeitig über Austausch- und Förderoptionen zu informieren.
Der Staat bietet diverse Förderprogramme an, um den Umstieg zu erleichtern:
Viele Hersteller haben bereits reagiert:
Die Industrie stellt sich sukzessive auf das Post-R32-Zeitalter ein.
Obwohl das Ziel klimafreundlich ist, gibt es auch Kritikpunkte:
Einige Experten fordern längere Übergangszeiten und mehr Klarheit.
Die Zukunft gehört den natürlichen Kältemitteln – das ist sicher. Bis 2030 wird sich der Markt grundlegend verändern:
Langfristig ist der vollständige Verzicht auf fluorierte Gase geplant.
Nein. Bestehende Geräte dürfen weiter betrieben werden, aber Nachrüstungen können teurer werden.
Ab 2027 dürfen keine neuen Split-Klimageräte unter 12 kW mit R32 mehr verkauft werden.
Technisch: Nicht ohne Systemanpassung. Geräte sind nicht direkt kompatibel.
Ja – über BAFA und KfW. Zuschüsse von bis zu 40 % sind möglich.
R290 (Propan), R744 (CO₂) und HFOs sind vielversprechend – je nach Anwendung.
Ein Blick auf das Typenschild des Außengeräts gibt Aufschluss. Dort steht das Kältemittel.
Das R32 Kältemittel Verbot ist ein klarer Schritt in Richtung klimafreundlicher Kühltechnik. Verbraucher, Unternehmen und Installateure sollten jetzt aktiv werden:
Wer heute handelt, spart morgen – nicht nur Kosten, sondern auch CO₂.