Der hydraulische Abgleich ist ein technisches Verfahren zur optimalen Einstellung von Heizungsanlagen. Ziel ist es, eine gleichmäßige Wärmeverteilung in allen Räumen zu erreichen, unabhängig von deren Entfernung zur Heizquelle. Ohne Abgleich kommt es häufig vor, dass einige Heizkörper überhitzen, während andere kaum warm werden.
Das Heizungswasser sucht sich stets den Weg des geringsten Widerstands. Ohne ein gezieltes Regelungsverfahren erreicht es vor allem nahegelegene Heizkörper, während entfernte Räume unterversorgt bleiben. Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper exakt die benötigte Wassermenge erhält, angepasst an Raumgröße, Dämmstandard und Heizlast.
Ein korrekt durchgeführter Abgleich bringt zahlreiche Vorteile:
Insbesondere in Zeiten steigender Energiepreise und strengerer gesetzlicher Vorgaben wird der hydraulische Abgleich immer relevanter.
Die Verfahren A und B beschreiben zwei verschiedene Methoden, wie der hydraulische Abgleich umgesetzt werden kann – mit unterschiedlichen Anforderungen an Datenbasis, Messung und Genauigkeit.
Merkmal | Verfahren A | Verfahren B |
Datengrundlage | Erfahrungswerte & Standardtabellen | Exakte Berechnungen & Heizlast |
Aufwand | Gering | Hoch |
Messgeräte | Selten notwendig | Pflicht |
Ergebnisgenauigkeit | Mittel | Hoch |
Förderfähig laut GEG | Eingeschränkt | Ja, bei Modernisierung oft Voraussetzung |
Verfahren B basiert auf einer raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Hierbei wird für jeden Raum exakt berechnet, wie viel Heizleistung benötigt wird. Darauf aufbauend wird der notwendige Volumenstrom pro Heizkörper bestimmt.
Zur präzisen Durchführung werden spezialisierte Werkzeuge verwendet, etwa:
Diese Instrumente garantieren eine maximale Genauigkeit und sind bei Förderprojekten nahezu immer erforderlich.
Seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der hydraulische Abgleich bei Neubauten Pflicht. Auch bei wesentlichen Änderungen an bestehenden Heizungsanlagen muss der Abgleich durchgeführt werden. Ergänzend regelt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) bestimmte Fälle im Bestand – hier ist insbesondere Verfahren B vorgeschrieben.
Wer Fördermittel von BAFA oder KfW in Anspruch nehmen möchte, muss den Abgleich nachweislich gemäß Verfahren B durchführen lassen. Der Nachweis erfolgt über ein standardisiertes Formular, das vom Fachbetrieb ausgefüllt wird.
Dank der präzisen Einstellung kann die Heizungsanlage effizienter arbeiten. Dies führt zu einer Reduktion des Energieverbrauchs um bis zu 20 %, was sich deutlich auf die Heizkostenabrechnung auswirkt.
Räume werden schneller und gleichmäßiger warm, unabhängig von ihrer Lage im Gebäude. Kalte Ecken gehören der Vergangenheit an.
Ein optimal eingestelltes System wird gleichmäßig beansprucht, was die Lebensdauer der Heizkörper, Ventile und Pumpen erhöht.
Damit der hydraulische Abgleich nach Verfahren B durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Diese Daten ermöglichen die exakte Heizlastberechnung, die das Verfahren B ausmacht.
Die Heizlast jedes Raumes wird mittels DIN EN 12831 ermittelt. Daraus ergibt sich der notwendige Volumenstrom für jeden Heizkörper.
Über voreinstellbare Thermostatventile oder Strangregulierventile wird der Volumenstrom angepasst. Jedes Ventil wird auf Basis der Berechnungen exakt justiert.
Alle Einstellungen werden in einem Abgleichprotokoll festgehalten – wichtig für Förderanträge und gesetzliche Nachweise.
Diese Programme bieten automatisierte Berechnungen, Raumaufteilung, Druckverlustanalysen und Protokollerstellung – ideal für Förderanträge.
Zu den gängigen Geräten gehören:
➡️ Tipp: Der Einsatz eines erfahrenen Fachbetriebs ist entscheidend, um diese Fehler zu vermeiden.
Nur zertifizierte SHK-Betriebe dürfen den Abgleich nach Verfahren B durchführen. Die Monteure müssen über eine entsprechende Weiterbildung und Kenntnisse der Heizlastberechnung verfügen.
Die Kosten für Verfahren B variieren je nach Gebäudegröße:
GebäudeartDurchschnittskostenEinfamilienhaus400–700 €Mehrfamilienhaus (6 WE)1.500–3.000 €Gewerbeobjektindividuell kalkuliert
Durch Energieeinsparung amortisieren sich die Kosten meist innerhalb von 3–6 Jahren. Zusätzlich locken staatliche Förderungen von bis zu 20–30 % der Investition.
Die Bundesregierung unterstützt den hydraulischen Abgleich – insbesondere nach Verfahren B – mit verschiedenen Förderprogrammen, darunter:
Ein qualifizierter Energieberater kann bei der Beantragung unterstützen und zusätzlich eine Fördermittelkombination prüfen.
Ein 6-Parteienhaus in Bayern, Baujahr 1992, wurde mit veralteten Heizkörperventilen betrieben. Die Eigentümergemeinschaft entschied sich für einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B im Rahmen einer Heizungsmodernisierung.
Dieses Beispiel zeigt, wie effizient und wirtschaftlich der hydraulische Abgleich nach Verfahren B sein kann.
Ja, laut GEG ist er bei wesentlichen Änderungen verpflichtend – besonders, wenn Fördermittel beantragt werden.
Ohne Abgleich drohen ineffiziente Heizleistung, hohe Heizkosten und die Gefahr des Fördermittelentzugs.
Je nach Objektgröße dauert die Durchführung zwischen 1 Tag (EFH) und mehreren Tagen (MFH).
Nein, Verfahren B erfordert fachgerechte Berechnungen, Messungen und Protokolle, die nur qualifizierte SHK-Betriebe leisten dürfen.
Ja – besonders bei großen Flächen oder gemischten Systemen (Heizkörper & FBH) ist Verfahren B sogar empfehlenswert.
Ja, bei Neubauten wird der hydraulische Abgleich bereits im Rahmen der Heizungsplanung nach DIN EN 12831 automatisch integriert – meist vergleichbar mit Verfahren B.
Definitiv! Verfahren B ist das präziseste und zukunftssicherste Verfahren für den hydraulischen Abgleich. Es ist:
Insbesondere bei größeren Gebäuden oder im Rahmen von Sanierungen ist Verfahren B die richtige Wahl.