Ein hydraulischer Abgleich ist ein technisches Verfahren zur Optimierung der Wärmeverteilung in einem Heizsystem. Ziel ist es, sicherzustellen, dass jeder Heizkörper im Gebäude genau die Menge an Heizwasser erhält, die für eine gleichmäßige Erwärmung notwendig ist – nicht mehr und nicht weniger.
Ohne Abgleich fließt das Heizwasser häufig zu stark durch nahegelegene Heizkörper, während weiter entfernte Räume unterversorgt bleiben. Dadurch entstehen ungleichmäßig beheizte Räume, was zu höherem Energieverbrauch und schlechterem Wohnkomfort führt.
Durch den Abgleich wird der Pumpenstrom gesenkt, das Heizsystem arbeitet effizienter, und die Heizkosten sinken um bis zu 15 %.
Die Einführung der Pflicht zum hydraulischen Abgleich folgt einem klaren Ziel: Energieeinsparung im Gebäudesektor, der für rund 35 % des Endenergieverbrauchs in Deutschland verantwortlich ist.
Im Rahmen des Klimaschutzgesetzes und der Energiesparverordnungen will die Bundesregierung den CO₂-Ausstoß deutlich reduzieren. Der hydraulische Abgleich ist ein vergleichsweise einfacher und kosteneffizienter Beitrag hierzu.
Gerade bei älteren Gebäuden mit veralteten Heizsystemen können durch den Abgleich mehrere Hundert Kilogramm CO₂ pro Jahr eingespart werden – und das ohne teure Sanierungen.
Die hydraulischer Abgleich Pflicht ergibt sich aus zwei zentralen Rechtsgrundlagen:
Das GEG schreibt vor, dass Effizienzmaßnahmen im Gebäudebestand verpflichtend umzusetzen sind – dazu zählt auch der hydraulische Abgleich in bestimmten Fällen.
Seit Oktober 2022 gibt es eine spezielle Regelung für größere Gaszentralheizungen in Mehrfamilienhäusern. Diese wurde für 2025 verschärft und ausgeweitet, was zu neuen Pflichten für viele Gebäudeeigentümer führt.
Die neue Pflicht gilt nicht für jedes Gebäude, sondern zielt vor allem auf größere, zentral beheizte Objekte ab.
Damit die hydraulischer Abgleich Pflicht nicht überraschend kommt, wurden klare Übergangsfristen definiert:
Gebäudetyp
Gebäudetyp | Deadline für Abgleich |
10+ Wohneinheiten | 30.09.2023 (bereits abgelaufen) |
6 bis 9 Wohneinheiten | 30.09.2024 (bereits abgelaufen) |
1 bis 5 Wohneinheiten | aktuell keine Pflicht, aber empfohlen |
Ein hydraulischer Abgleich darf nicht von Laien oder ungelernten Kräften durchgeführt werden. Die Einstellung erfordert Fachkenntnisse und spezielle Messtechnik, um ein effizientes Ergebnis zu erzielen.
Nur qualifizierte Heizungsbauer oder SHK-Fachbetriebe (Sanitär, Heizung, Klima) dürfen den Abgleich rechtlich durchführen. Diese Firmen sind häufig in der Handwerksrolle eingetragen und kennen die Anforderungen der aktuellen Verordnungen.
Achten Sie auf:
Nicht jede Heizungsart muss zwingend abgeglichen werden, doch bestimmte Systeme stehen im Fokus der Verordnung:
Im Mittelpunkt der Pflicht stehen Gaszentralheizungen, da sie in Deutschland weit verbreitet und häufig ineffizient geregelt sind.
Auch Fernwärme-Systeme mit ungeregelten Heizkörpern oder veralteten Reglern müssen optimiert werden, um Energieverluste zu vermeiden.
Bei Wärmepumpen besteht zwar keine gesetzliche Pflicht, doch ein hydraulischer Abgleich verbessert hier ebenfalls die Effizienz und Lebensdauer der Anlage erheblich.
Der Ablauf eines professionellen hydraulischen Abgleichs erfolgt in mehreren strukturierten Schritten:
Ein hydraulischer Abgleich bringt deutliche Vorteile für Gebäudeeigentümer und Bewohner:
Er ist damit nicht nur eine Pflicht, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.
Die Kosten hängen von Gebäudegröße, Heizungsart und Anzahl der Heizkörper ab. Hier eine grobe Übersicht:
Gebäudetyp | Durchschnittliche Kosten |
Einfamilienhaus | 300 – 600 € |
Mehrfamilienhaus (6 WE) | 1.200 – 2.000 € |
Großobjekt | individuell |
Die Investition amortisiert sich häufig in 2 bis 4 Heizperioden durch geringere Energiekosten.
Der Staat unterstützt Hausbesitzer aktiv bei der Umsetzung des hydraulischen Abgleichs:
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es:
Förderkredite mit Tilgungszuschuss über:
Weitere Infos: www.bafa.de
Nach Durchführung des hydraulischen Abgleichs sind detaillierte Nachweise erforderlich:
Werden Nachweise nicht ordnungsgemäß eingereicht, droht der Verlust von Zuschüssen.
Ignorieren Gebäudeeigentümer die Pflicht, drohen folgende Konsequenzen:
Zudem kann bei Schäden durch unsachgemäßen Betrieb die Versicherung Haftung ablehnen.
Hier einige Tipps für Eigentümer, die ihre Pflicht rechtssicher und effizient erfüllen wollen:
„Das lohnt sich doch nicht bei mir!“
Doch! Auch in kleinen Gebäuden können bis zu 300 € jährlich eingespart werden.
„Nur Neubauten müssen das machen.“
Falsch. Die Pflicht betrifft vor allem Bestandsgebäude mit Gasheizung.
„Ich habe schon neue Thermostate – reicht das?“
Nein, der hydraulische Abgleich ist ein systematischer Vorgang, nicht nur ein Austausch von Bauteilen.
Zukünftig wird der Abgleich:
Dies wird die Effizienz und Nachvollziehbarkeit weiter verbessern.
Die hydraulischer Abgleich Pflicht ist ein zentraler Baustein der Energiewende im Gebäudebereich. Sie sorgt nicht nur für gesetzeskonforme Heizsysteme, sondern bringt auch spürbare finanzielle und ökologische Vorteile. Wer frühzeitig handelt, spart bares Geld, schützt das Klima und vermeidet Sanktionen.
1. Muss ich als Eigentümer eines Einfamilienhauses den Abgleich machen lassen?
Nein, derzeit besteht keine generelle Pflicht für Einfamilienhäuser. Es ist aber empfohlen.
2. Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Es drohen Bußgelder und der Verlust von Fördermitteln.
3. Wie lange dauert ein hydraulischer Abgleich?
Je nach Gebäudegröße ca. 1–3 Arbeitstage.
4. Ist der Abgleich auch bei Wärmepumpen sinnvoll?
Ja, denn er erhöht die Effizienz und senkt die Stromkosten.
5. Brauche ich neue Thermostatventile?
Nicht immer. Manche lassen sich nachrüsten. Der Fachbetrieb prüft das vor Ort.
6. Wo finde ich einen qualifizierten Anbieter?
Über SHK-Innungsbetriebe, die BAFA-Liste oder Online-Plattformen für Heiztechnik.