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Energy Sharing für Unternehmen: Wie Gewerbeimmobilien von gemeinschaftlicher Solarenergie profitieren

Energy Sharing im B2B: Wie Gewerbeimmobilien und Unternehmen durch gemeinschaftliche Solarenergie Kosten senken und Nachhaltigkeitsziele erreichen. Praxisguide 2026.

Die Energiewende erreicht 2026 eine neue Dimension: Energy Sharing ermöglicht es Unternehmen, Gewerbeparks und Industriestandorten, lokal erzeugte Solarenergie gemeinschaftlich zu nutzen – und dabei spürbare Kostenvorteile zu erzielen. Während Mieterstrom im Wohnbereich bereits etabliert ist, eröffnet Energy Sharing im B2B völlig neue Möglichkeiten für Gewerbeimmobilien, Shopping-Center und Unternehmensgruppen. Sinkende Stromkosten, ESG-Compliance und mehr Unabhängigkeit vom Energiemarkt machen gemeinschaftliche Solarenergie zu einem strategischen Wettbewerbsvorteil.

Was ist Energy Sharing für Unternehmen?

Energy Sharing bezeichnet die gemeinsame Nutzung lokal erzeugter Energie – meist aus Photovoltaikanlagen – durch mehrere Unternehmen innerhalb eines Areals, etwa in Gewerbeparks, Bürokomplexen oder Industriegebieten.

Eine zentrale PV-Anlage erzeugt Strom auf den Dächern der Immobilie, der direkt an die ansässigen Unternehmen verteilt wird. Jeder Teilnehmer zahlt nur den tatsächlich verbrauchten Solarstrom – zu Preisen deutlich unter dem Netzstromniveau. Überschüsse werden ins öffentliche Netz eingespeist.

Unterschied zu privatem Mieterstrom

Im Gegensatz zum Mieterstrom für Wohngebäude richtet sich Energy Sharing im B2B an gewerbliche Abnehmer mit höheren Verbräuchen und anderen Lastprofilen. Unternehmen verbrauchen Strom überwiegend tagsüber – genau dann, wenn Solaranlagen ihre höchste Leistung erreichen. Das sorgt für hohe Eigenverbrauchsquoten und gute Wirtschaftlichkeit.

Auch die Vertragsgestaltung ist flexibler: Gewerbliche Stromlieferverträge können individuell angepasst werden, etwa bei Leistungspreisen, Mindestabnahmen und Laufzeiten.

Rechtliche Grundlagen im Überblick

Durch das Solarpaket I und Anpassungen im Energiewirtschaftsrecht wurden die Rahmenbedingungen deutlich vereinfacht. Energy-Sharing-Projekte lassen sich heute meist als Kundenanlage oder Energiegemeinschaft umsetzen.

Wichtig sind vor allem:

  • klare Abgrenzung zum öffentlichen Netz
  • Submetering für jeden Teilnehmer
  • Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Wahl eines passenden Betreibermodells

Warum wird Energy Sharing für Unternehmen immer wichtiger?

Energy Sharing gewinnt im B2B-Bereich stark an Bedeutung, weil wirtschaftlicher Druck, ESG-Anforderungen und regulatorische Entwicklungen zusammenkommen. Für viele Unternehmen wird gemeinschaftliche Solarenergie vom Nice-to-have zum strategischen Muss.

Steigende Energiekosten

Gewerbliche Strompreise liegen 2026 bei rund 25–35 ct/kWh – mit weiter steigender Tendenz. Gleichzeitig kann Solarstrom lokal für 6–10 ct/kWh erzeugt werden. Selbst inklusive Betriebskosten zahlen Teilnehmer meist nur 15–25 ct/kWh, was 20–40 % Ersparnis gegenüber Netzstrom bedeutet.

ESG & Finanzierung

Immer mehr Unternehmen müssen ab 2026 über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten. Energy Sharing senkt direkt die Scope-2-Emissionen und verbessert ESG-Kennzahlen. Für Immobilieneigentümer steigt gleichzeitig die Energieeffizienzklasse – ein wichtiger Faktor für EU-Taxonomie, Bankenratings und Finanzierungskonditionen.

Wettbewerbsvorteile durch grüne Energie

Nachweislich nachhaltige Energie wird zum Differenzierungsmerkmal:

  • attraktivere Gewerbeimmobilien
  • höhere Mieterbindung
  • besseres Employer Branding
  • stärkere Positionierung gegenüber Kunden und Partnern

Energy Sharing wirkt damit nicht nur kostensenkend, sondern auch imagebildend.

Regulatorische Rückenwinde

Mit dem Solarpaket I wurden bürokratische Hürden reduziert und Messkonzepte vereinfacht. Gleichzeitig steigen Förderanreize für gewerbliche PV- und Quartierslösungen. Das politische Signal ist klar: dezentrale, gemeinschaftliche Energieversorgung wird aktiv unterstützt.

Wie funktioniert Energy Sharing in der Praxis?

Energy Sharing basiert auf einer Kombination aus präziser Messtechnik, digitaler Abrechnung und intelligentem Energiemanagement.

Messkonzept:
Jeder Teilnehmer erhält einen eigenen Unterzähler (Submetering). Ergänzt wird das System durch:

  • Erzeugungszähler der PV-Anlage
  • Summenzähler des Gesamtverbrauchs
  • digitale Plattform zur Echtzeit-Visualisierung

So lässt sich Solarstrom fair und transparent verteilen.

Abrechnung:
Cloud-basierte Systeme übernehmen die monatliche Abrechnung, erstellen Reports und ermöglichen die Integration in ERP-Systeme. Das reduziert manuellen Aufwand und schafft volle Kostentransparenz.

Integration & Optimierung:
Energy Sharing lässt sich in bestehende Energiemanagementsysteme (z. B. ISO 50001) einbinden. Zusätzlich steigern Lastmanagement und Batteriespeicher die Eigenverbrauchsquote, indem Strom bevorzugt dann genutzt oder gespeichert wird, wenn er verfügbar ist.Welche Vorteile bietet Energy Sharing für Unternehmen?

Energy Sharing bietet Unternehmen und Immobilieneigentümern weit mehr als reine Kosteneinsparungen. Es verbindet wirtschaftliche Vorteile mit ESG-Mehrwert, Planungssicherheit und Standortattraktivität.

Signifikante Kosteneinsparungen

Der größte Hebel liegt bei den Energiekosten: Solarstrom aus Energy-Sharing-Projekten ist in der Regel 20–40 % günstiger als Netzstrom. Bei einem Jahresverbrauch von 200 MWh entspricht das Einsparungen von 12.000–24.000 € pro Jahr – bei energieintensiven Betrieben sogar deutlich mehr.

Zusätzlich profitieren Unternehmen von stabilen Strompreisen. Während Netzstrom volatil bleibt, ist Solarstrom langfristig kalkulierbar und erleichtert die Budgetplanung erheblich.

Höhere Attraktivität der Gewerbeimmobilie

Für Eigentümer wird Energy Sharing zum echten Differenzierungsmerkmal. Immobilien mit integrierter Solarversorgung erzielen häufig:

  • 5–10 % höhere Mieten
  • geringere Leerstandsquoten
  • bessere ESG- und Bewertungskennzahlen

Gerade für nachhaltigkeitsorientierte Mieter ist Energy Sharing ein entscheidendes Argument bei der Standortwahl.

ESG-Compliance und messbare CO₂-Reduktion

Energy Sharing reduziert direkt die Scope-2-Emissionen. Ein Unternehmen mit 200 MWh Jahresverbrauch spart rund 100 Tonnen CO₂ pro Jahr – Werte, die unmittelbar in ESG-Reports übernommen werden können.

Für Immobilieneigentümer verbessert sich gleichzeitig die Energieeffizienzklasse, was bei EU-Taxonomie, Finanzierungen und Investorenbewertungen zunehmend relevant ist.

Schutz vor Energiepreisschwankungen

Solarstrom hat stabile Gestehungskosten über Jahrzehnte. Unternehmen gewinnen dadurch:

  • bessere Planbarkeit
  • geringere finanzielle Risiken
  • mehr Unabhängigkeit vom Energiemarkt

Das wird zunehmend zu einem strategischen Vorteil.

Imagegewinn und Marketingeffekt

Die Nutzung lokalen Solarstroms ist ein sichtbares Nachhaltigkeitssignal. Unternehmen stärken damit ihre Marke, verbessern ihre Außenwirkung gegenüber Kunden und Partnern und positionieren sich attraktiver als Arbeitgeber.

Energy Sharing wird so Teil der Corporate Identity – nutzbar für Website, Nachhaltigkeitsberichte und Kundenkommunikation.

Welche Herausforderungen und Kosten entstehen?

Trotz der vielen Vorteile gibt es auch Herausforderungen und Kosten, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Eine realistische Einschätzung ist entscheidend für den Projekterfolg.

Investitionskosten und Wirtschaftlichkeit

Die Kosten für PV-Anlagen liegen aktuell bei etwa 800–1.200 € pro kWp. Für eine typische Gewerbepark-Anlage mit 500 kWp ergibt das 400.000–600.000 € Investitionsvolumen. Hinzu kommen Messinfrastruktur, Planung sowie laufende Betriebskosten.

Typische Zusatzkosten:

  • Mess- und Zählerinfrastruktur: 20.000–40.000 €
  • Planung & Projektierung: 5–10 % der Investition
  • Betrieb & Wartung: ca. 1–2 % pro Jahr

Die Amortisationszeit liegt meist bei 8–12 Jahren. Bei einer Lebensdauer von 25–30 Jahren ergibt sich eine Rendite von 6–10 % vor Steuern – attraktiv, aber abhängig von Strompreisen und Eigenverbrauchsquote.

Technische Komplexität

Energy Sharing erfordert die Abstimmung mehrerer Gewerke: PV-Planung, Elektrotechnik, Messtechnik, IT und Energiemanagement. Fehler bei Dimensionierung oder Messkonzept können die Wirtschaftlichkeit deutlich verschlechtern. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachplanern und spezialisierten Dienstleistern entscheidend.

Rechtliche und regulatorische Anforderungen

Projekte müssen die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes erfüllen. Je nach Modell können Lieferantenpflichten entstehen, die sich jedoch durch Kundenanlagen oder Energiegemeinschaften vermeiden lassen. Wichtig sind:

  • korrekte Anmeldung beim Netzbetreiber
  • sauberes Messkonzept
  • Einhaltung der Messstellenbetriebsregeln

Eine rechtliche Begleitung in der Planungsphase ist dringend empfehlenswert.

Vertragsgestaltung mit Gewerbemietern

Neben dem Mietvertrag wird ein separater Stromliefervertrag benötigt. Dieser regelt unter anderem Preise, Abrechnung, Laufzeiten und Sonderfälle wie Mieterwechsel oder Verbrauchsänderungen. Klare vertragliche Regelungen reduzieren spätere Konflikte erheblich.

Für welche Unternehmen und Immobilien ist Energy Sharing sinnvoll?

Energy Sharing ist nicht für jede Immobilie gleichermaßen geeignet. Bestimmte Konstellationen bieten besonders gute Voraussetzungen für wirtschaftliche Projekte.

Ideale Anwendungsfälle

Bürokomplexe mit mehreren Mietern:

Moderne Bürogebäude bieten meist ausreichend Dachfläche für leistungsstarke PV-Anlagen und gleichzeitig einen stabilen Tagesverbrauch. Der erzeugte Solarstrom kann nach Verbrauch oder festen Quoten auf die Mietparteien verteilt werden, was Nebenkosten senkt und die Attraktivität der Fläche erhöht.

Industrieparks und Gewerbeparks:

Große Dach- und Freiflächen ermöglichen Megawatt-Anlagen, während energieintensive Produktionsprozesse hohe Abnahmemengen garantieren. Besonders interessant: Durch die Kombination verschiedener Gewerke mit unterschiedlichen Lastprofilen – etwa Produktion, Verwaltung und Logistik – kann eine sehr hohe Eigenverbrauchsquote erreicht werden.

Shopping-Center und Einzelhandel:

Die großen Dachflächen können mit PV-Anlagen ausgestattet werden, während die Shops, Restaurants und Dienstleister den Strom direkt verbrauchen. Besonders vorteilhaft: Die Öffnungszeiten korrelieren stark mit den Sonnenstunden. Zusätzlich können Parkplatzüberdachungen mit Solarpanels ausgestattet werden.

Logistikzentren:

Riesige, unverschattete Dachflächen sind ideal für großflächige Solaranlagen. Der Strombedarf für Beleuchtung, Fördertechnik, Kühlung und zunehmend auch für E-Lkw-Ladestationen ist erheblich. Die Kombination mit Batteriespeichern kann zudem Lastspitzen abfedern.

Mixed-Use-Immobilien:

Gebäude mit gemischter Nutzung profitieren besonders, da sich unterschiedliche Nutzungszeiten und Lastprofile optimal ergänzen. Während Geschäfte und Büros tagsüber Strom verbrauchen, steigt der Bedarf in Wohneinheiten abends an.

Wichtige Kriterien zur Bewertung der Eignung

Ob Energy Sharing wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vor allem von diesen Faktoren ab:

  • Ausreichende Dachfläche: mindestens 300–500 m² unverschattet
  • Hoher Gesamtstromverbrauch: idealerweise ab 150–200 MWh pro Jahr
  • Starker Tagesverbrauch: hoher Bedarf zwischen 8 und 18 Uhr
  • Mehrere Teilnehmer: mindestens 3–5 Abnehmer für stabile Auslastung
  • Langfristige Mietverhältnisse: Laufzeiten von 5–10 Jahren schaffen Planungssicherheit
  • Statische Eignung: Dach muss die zusätzliche PV-Last tragen können

Erfüllt eine Immobilie diese Voraussetzungen, stehen die Chancen gut, dass Energy Sharing nicht nur technisch machbar, sondern auch wirtschaftlich attraktiv ist.

Wann lohnt sich Energy Sharing wirtschaftlich?

Die Wirtschaftlichkeit von Energy Sharing hängt von mehreren Faktoren ab. Eine detaillierte Analyse ist unerlässlich, um fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen.

ROI-Berechnung und Amortisationszeiten

Die Wirtschaftlichkeit von Energy Sharing im B2B-Bereich ist in der Regel sehr attraktiv. Bei gewerblichen Strompreisen von 25-35 Cent pro kWh und Gestehungskosten des Solarstroms von 6-10 Cent pro kWh ergibt sich eine Amortisationszeit von 8-12 Jahren. Bei einer Anlagenlebensdauer von 25-30 Jahren bedeutet dies 15-20 Jahre Gewinn. Die Rendite liegt typischerweise bei 6-10% vor Steuern – deutlich attraktiver als viele alternative Investitionen.

Entscheidende Faktoren für die Wirtschaftlichkeit: Eigenverbrauchsquote (Ziel: >70%), Strompreisentwicklung, Investitionskosten, Fördermittel, Finanzierungskonditionen und Betriebskosten.

Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Für Energy-Sharing-Projekte im B2B-Bereich stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Die KfW bietet zinsgünstige Kredite für PV-Anlagen und Speicher (Programm 270). Regionale Förderprogramme der Bundesländer unterstützen gewerbliche Solaranlagen mit Zuschüssen von 10-30% der Investitionskosten. Besonders interessant sind Förderungen für innovative Konzepte wie Quartierslösungen oder die Kombination mit E-Mobilität. Zudem können Unternehmen von der degressiven AfA profitieren und Investitionsabzugsbeträge geltend machen.

Verschiedene Geschäftsmodelle

Eigeninvestition: Der Immobilieneigentümer investiert selbst und betreibt die Anlage. Höchste Rendite, aber auch höchstes Risiko und Kapitalbindung. Contracting: Ein Energiedienstleister finanziert, errichtet und betreibt die Anlage. Der Immobilieneigentümer stellt die Dachfläche zur Verfügung und erhält Pacht. Kein Eigenkapital erforderlich, aber geringere Rendite. Mietergemeinschaft: Die Mieter schließen sich zusammen und betreiben die Anlage gemeinsam. Hohe Identifikation, aber komplexe Koordination. Energiegenossenschaft: Gründung einer Genossenschaft, an der sich Eigentümer und Mieter beteiligen können. Demokratische Struktur, aber höherer Verwaltungsaufwand.

Was müssen Unternehmen bei der Umsetzung beachten?

Ein erfolgreiches Projekt folgt meist fünf klaren Phasen:

  1. Machbarkeitsanalyse: Technik, Lastprofile, Wirtschaftlichkeit
  2. Konzept: Geschäftsmodell, Anlagengröße, Messkonzept
  3. Verträge: Stromlieferung und Betreiberstruktur klären
  4. Umsetzung: Bau, Installation, Netzanschluss
  5. Betrieb: Monitoring, Abrechnung, Optimierung

Fazit: Energy Sharing als strategischer Vorteil für Unternehmen

Energy Sharing ist 2026 kein Nischenthema mehr, sondern ein wirtschaftlich erprobtes Modell. Gewerbeimmobilien gewinnen an Wert, Unternehmen senken Energiekosten und verbessern ihre ESG-Bilanz. Dank ausgereifter Technik und klarer Regulierung ist der Einstieg heute einfacher denn je.

Wer jetzt handelt, sichert sich langfristige Kostenvorteile und positioniert sich als nachhaltiger Vorreiter im B2B-Bereich.

Ausblick

Die nächste Entwicklungsstufe umfasst Peer-to-Peer-Stromhandel, automatisierte Abrechnungssysteme und Quartierslösungen. Energy Sharing entwickelt sich zunehmend zu vernetzten Energieökosystemen, in denen Strom, Mobilität und Wärme gemeinsam optimiert werden..

Häufige Fragen zu Energy Sharing im B2B-Bereich

1.Wie hoch sind die Einsparungen für teilnehmende Unternehmen?

Unternehmen sparen typischerweise 20–40 % ihrer Stromkosten. Bei 200 MWh Jahresverbrauch entspricht das etwa 12.000–24.000 € pro Jahr, abhängig von Netzstrompreis und Eigenverbrauchsquote.

2.Welche Fördermittel gibt es für gewerbliche Energy-Sharing-Projekte?

Die KfW bietet zinsgünstige Kredite (z. B. Programm 270), zusätzlich fördern viele Bundesländer PV-Projekte mit 10–30 % Zuschuss. Unternehmen können außerdem steuerliche Vorteile wie degressive AfA nutzen.

3.Was passiert bei einem Mieterwechsel?

Der Stromliefervertrag wird entweder übertragen oder neu abgeschlossen; moderne Abrechnungssysteme ermöglichen eine unterjährige Abrechnung. Neue Mieter entscheiden selbst über die Teilnahme – meist attraktiv wegen günstigerer Strompreise.

4. Ist Energy Sharing auch für kleine Gewerbeimmobilien sinnvoll?

Ja, sofern ausreichend Dachfläche (ca. 300–500 m²), mehrere Mieter und eine hohe Eigenverbrauchsquote vorhanden sind. Bei sehr kleinen Objekten kann eine klassische PV-Eigenverbrauchsanlage wirtschaftlicher sein.

5. Wie lange dauert die Umsetzung eines Energy-Sharing-Projekts?

Von Analyse bis Inbetriebnahme dauert es meist 6–12 Monate, abhängig von Projektgröße, Vertragsabstimmungen und Genehmigungen

6. Können auch Bestandsimmobilien nachgerüstet werden?

Ja – meist problemlos, sofern Dachstatik und elektrische Infrastruktur geeignet sind. Eine technische Bestandsaufnahme ist der erste Schritt.

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