Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legte im Jahr 2000 alle Bedingungen für die Anschaffung und den Betrieb einer Solaranlage fest. Dazu gehörte ebenso die kontinuierliche Absenkung der Einspeisevergütungen (die sogenannte Degression). Das änderte sich durch die Novellierung des EEG. Diese setzte nicht nur zum ersten Mal die Degression aus und hob so den Einspeisetarif 2023 an, sondern schuf zudem neue Anreize für die Installation einer Photovoltaik-Anlage. Wir erklären, welche Änderungen die Überarbeitung des Gesetzes mit sich gebracht hat und welche Einspeisevergütung 2023 gilt.
Das Wichtigste in Kürze 📌
Die Einspeisevergütung 2023 belohnt Betreiber von Solaranlagen, die ihren Strom ins öffentliche Netz abgeben. Wie hoch die Vergütung ausfällt, hängt von der Anlagengröße und der Menge des eingespeisten Stroms ab. Dabei profitieren Betreiber von stabilen Einnahmen über 20 Jahre hinweg📅.
Denn: Die Höhe der Vergütung wird definiert durch das Jahr der Inbetriebnahme der Anlage – und bleibt dann über den gesamten Zeitraum stabil.
Gesetzliche Grundlage für die Vergütung ist das EEG. Dies fördert den Ausbau von Solar-, Wind-, Wasser- und Geothermieanlagen und unterstützt so die Energiewende.
Der Gesetzgeber hat das EEG 2023 novelliert. Damit hat er auf die aktuellen Marktbedingungen reagiert und möchte so die Investition in PV-Anlagen wieder attraktiver machen. Konkret haben sich in 2023 diese Aspekte geändert:
Private Haushalte und Unternehmen mit einer Solaranlage, die sie nach Juni 2022 in Betrieb genommen haben, müssen keine EEG-Umlage mehr zahlen. Diese war eine staatlich veranlasste Umlage auf den Strompreis 💲, mit der die Differenz zwischen den Vergütungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen und den Erlösen aus dem Verkauf dieses Stroms ausgeglichen wurde.
Für die Praxis heißt das: Die genannten Betreiber müssen keine EEG-Umlage mehr für selbst verbrauchten Strom zahlen. Das macht die Eigenversorgung mit Solarstrom deutlich attraktiver.
Die Gesetzesänderungen haben die Einspeisevergütung 2023 für Solaranlagen deutlich erhöht 📈. Damit wurde die jährliche Degression für die Vergütung von Photovoltaik ausgesetzt. Im Februar 2024 ist sie jedoch wieder in Kraft getreten.
Neuanlagen bis 25 kWp und Bestandsanlagen bis 7 kWp aus 2023 sind nicht mehr darauf begrenzt, maximal 70 Prozent der erzeugten Strommenge vergütet zu bekommen. Betreiber dieser Anlagen erhalten die Solarvergütung 2023 auf ihren gesamten eingespeisten Strom.
Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind von der Einkommens- und Umsatzsteuer befreit. Die Regelung gilt auch für die Erweiterung bestehender Anlagen. Für Mehrfamilienhäuser 🏡 schreibt das Gesetz eine Grenze von 15 kWp pro Wohn-/Gewerbeeinheit vor.
Für Anlagen über 30 kWp entfällt die Einkommensteuer nur, wenn sie auf/an Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden oder gemeinnützig genutzten Gebäuden installiert sind. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt in diesem Fall nur für die Lieferung und Installation. Sie gilt nicht für den laufenden Betrieb. Nicht begünstigt von der Regelung sind autarke Inselsysteme ohne Netzeinspeisung.
Mit der ausgesetzten Degression freuen sich Stromerzeuger über eine erhöhte Einspeisevergütung 2023. So erhalten Teileinspeiser mit einer Anlage bis 10 kWp 8,2 ct/kWh. Für Volleinspeiser sieht die Solarstromvergütung 2023 eine Entlohnung von 13 ct/kWh vor. Eine Anlage von 10 bis 40 kWh bringt Teileinspeisern 7,2 ct/kWh und Volleinspeisern 10,9 ct/kWh.
Einspeisevergütung 2023 Tabelle
Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
bis 10 kWp | 8,2 ct/kWh | 13 ct/kWh |
bis 40 kWp | 7,2 ct/kWh | 10,9 ct/kWh |
Alle weiteren wichtigen Werte zur Einspeisevergütung 2023 sind in den Tabellen der Bundesnetzagentur zu finden.
Technologische Weiterentwicklungen und sinkende Kosten bei regenerativen Energien sorgen dafür, dass der Staat Einspeisungen in das Stromnetz ⚡mit jedem Jahr niedriger vergütet. Ausnahme bildet das Jahr 2023. Hier wollte Deutschland neue Anreize setzen, wieder verstärkt in erneuerbare Energien zu investieren.
Grundsätzlich hat die Degression das Ziel, Betreiber von Anlagen in Richtung Eigenverbrauch und Direktvermarktung des Solarstroms zu lenken. Langfristig soll so eine vollständige Marktintegration von PV ohne staatliche Einspeisevergütung erreicht werden.
In der Regel zahlt der Netzbetreiber die Einspeisevergütung monatlich aus. Wie hoch diese ausfällt, richtet sich nach dem ins Netz eingespeisten Strom. Alternativ erfolgt die Auszahlung auf Basis von linearen Abschlägen mit einer Jahresabrechnung.
Zum ersten Mal hat die Bundesregierung die Degression für die Einspeisevergütung ausgesetzt – und so Stromerzeugern höhere Einnahmen beschert. So sind je nach Anlage und Einspeisemenge bis zu 13 ct/kWh möglich.
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