Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legte im Jahr 2000 alle Bedingungen für die Anschaffung und den Betrieb einer Solaranlage fest. Dazu gehörte ebenso die kontinuierliche Absenkung der Einspeisevergütungen (die sogenannte Degression). Das änderte sich durch die Novellierung des EEG. Diese setzte nicht nur zum ersten Mal die Degression aus und hob so den Einspeisetarif 2023 an, sondern schuf zudem neue Anreize für die Installation einer Photovoltaik-Anlage. Wir erklären, welche Änderungen die Überarbeitung des Gesetzes mit sich gebracht hat und welche Einspeisevergütung 2023 gilt.
Das Wichtigste in Kürze 📌