Die Einspeisevergütung zeigt Solaranbietern, inwieweit es sich derzeit lohnt, erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien ans öffentliche Netz abzugeben oder selbst zu nutzen. Grundsätzlich gilt: Je früher die Photovoltaikanlage ans Netz geht, desto höher die Vergütung. Wir erklären, wie hoch die Einspeisevergütung derzeit in Deutschland ausfällt, unter welchen Bedingungen Betreiber diese erhalten und wie lange sie davon profitieren.
Das Wichtigste in Kürze 📌
Die Einspeisevergütung ist eine finanzielle Entlohnung, die Erzeuger von Strom für die Einspeisung in das öffentliche Netz erhalten. Geregelt ist diese in dem im Jahr 2000 erstmals in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Besonders gängig ist dabei die Einspeisung von Solarstrom über eine Photovoltaik-Anlage. Dabei nutzen Betreiber oftmals einen Teil des Stroms für ihre eigenen Bedürfnisse und speisen den überschüssigen Solarstrom in das öffentliche Stromnetz ein.
Die Einspeisevergütung für Photovoltaik ist eine staatliche Förderung. Sie macht es sowohl für private Haushalte als auch für Unternehmen attraktiv, in eine Solaranlage zu investieren. Die Vergütung soll den Ausbau erneuerbarer Energien und somit die angestrebte Energiewende unterstützen.
Wie hoch die Einspeisevergütung für PV ausfällt, ist von
abhängig. Volleinspeiser übertragen ihren gesamten erzeugten Solarstrom ins Netz. Bei einer Teileinspeisung geben Stromerzeuger nur den selbst nicht verbrauchten Strom ins Netz ab. Seit dem Inkrafttreten des EEG ist die PV-Einspeisevergütung kontinuierlich gesunken. Einzige Ausnahme bildet 2023. In diesem Jahr hob der Staat die Vergütung erneut leicht an, um neue Anreize für Investitionen in Photovoltaik zu schaffen. Seitdem gibt es höhere Sätze für Volleinspeiser.
Zudem setzte die Bundesrepublik im EEG 2023 die Degression herab – also die planmäßige, regelmäßige Absenkung der staatlichen Einspeisevergütungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Sie erfolgt jetzt halbjährlich um 1 Prozent. Die Degression der Fördersätze dient dazu, den technologischen Fortschritt und sinkende Kosten bei erneuerbaren Energien zu berücksichtigen. Wie hoch die Photovoltaik-Einspeisevergütung derzeit liegt, wie sie sich im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt hat und was Solarteure in 2025 erwarten können, zeigt die folgende Übersicht:
Tabelle: Einspeisevergütung 2022 – 2025
Zeitraum | bis 10 kWp Teileinspeisung | bis 10 kWp Volleinspeisung | bis 40 kWp Teileinspeisung | bis 40 kWp Volleinspeisung |
2022 | 7,07 ct/kWh | 9,87 ct/kWh | 7,07 - 8,05 ct/kWh | 9,59 ct/kWh |
2023 | 8,2 ct/kWh | 13,0 ct/kWh | 7,2 ct/kWh | 10,9 ct/kWh |
ab Februar 2024 | 8,11 ct/kWh | 12,87 ct/kWh | 7,03 ct/kWh | 10,79 ct/kWh |
ab August 2024 | 8,04 ct/kWh | 12,74 ct/kWh | 6,96 ct/kWh | 10,68 ct/kWh |
ab Februar 2025 | 7,96 ct/kWh | 12,61 ct/kWh | 6,89 ct/kWh | 10,57 ct/kWh |
Hier findest du noch weitere Informationen zur Einspeisevergütung in Deutschland in den letzten Jahren:
Die Einspeisevergütung kann jeder bekommen, der Strom aus erneuerbaren Energien – wie z. B. Solarstrom – ins Netz einspeist. Dafür müssen Betreiber ihre Anlage beim zuständigen Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur über das Marktstammdatenregister anmelden.
Damit die technischen Voraussetzungen gegeben sind, benötigen Betreiber einen Netzanschluss. Sie beantragen diesen beim Netzbetreiber. Nehmen sie die Installation über einen Fachbetrieb vor, kümmert sich üblicherweise dieser um die Antragstellung.
Um final eine PV-Anlage für die Einspeisevergütung in Betrieb zu nehmen, benötigen Betreiber einen Zwei-Wege-Zähler. Dieser misst sowohl den bezogenen als auch den ins Netz eingespeisten Strom. Diese Messung ist für die Einspeisevergütung unerlässlich. Den Zähler stellt in der Regel der Netzbetreiber gegen eine kleine Jahresgebühr zur Verfügung. Ein Kauf lohnt meist nicht.
Die Einspeisevergütung für Photovoltaik zahlt der zuständige Netzbetreiber, an dessen Netz die Solaranlage angeschlossen ist. Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, den eingespeisten Solarstrom zu den im EEG festgelegten Vergütungssätzen abzunehmen und zu vergüten. Die Kosten für die Einspeisevergütung werden über die EEG-Umlage auf alle Stromkunden umgelegt. Somit tragen letztendlich alle Stromverbraucher einen Teil der Förderkosten für erneuerbare Energien. Die Netzbetreiber fungieren lediglich als Durchlaufposten und Auszahlungsstelle für die Einspeisevergütungen.
Die Photovoltaik-Einspeisevergütung zahlt der zuständige Netzbetreiber in der Regel monatlich. Wie hoch die Vergütung ausfällt, richtet sich nach der tatsächlich eingespeisten Strommenge im jeweiligen Monat. Der Netzbetreiber kann die Auszahlung entweder in Form variabler Abschläge basierend auf der erwarteten monatlichen Einspeisung oder als lineare Abschläge mit einer Jahresabrechnung vornehmen.
Betreiber von Photovoltaikanlagen profitieren von dem ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom 20 Jahre lang. Dabei beginnt dieser Zeitraum, wenn die PV-Anlage ans Netz geht – zu dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden Vergütungssatz. Dieser Satz bleibt für die gesamten 20 Jahre unverändert und garantiert so stabile Einnahmen für die Anlagenbetreiber.
Nach Ablauf der 20-jährigen Förderdauer können Betreiber den Strom nur noch zum aktuellen Marktpreis verkaufen. Dieser liegt für gewöhnlich niedriger als die Einspeisevergütung. Dabei erhalten Betreiber eine Vergütung in Höhe des sogenannten Jahresmarktwerts Solar. Das ist der Preis, den der Solarstrom über das ganze Jahr an der Strombörse wert war. Davon zieht der Netzbetreiber lediglich seine Vermarktungskosten ab. Der Jahresmarktwert sah in den vergangenen Jahren so aus:
Tabelle: Jahresmarktwert Solar 2020 – 202
Jahr | Jahresmarktwert Solar | Vermarktungskosten | Einspeisevergütung für ausgeförderte PV-Anlagen |
2020 | 2,458 Cent/kWh | 0,4 Cent/kWh | 2,058 Cent/kWh |
2021 | 7,552 Cent/kWh | 0,4 Cent/kWh | 7,152 Cent/kWh |
2022 | 22,306 Cent/kWh | 0,184 Cent/kWh | 22,122 Cent/kWh |
2023 | 7,200 Cent/kWh | 0 Cent/kWh | 7,200 Cent/kWh |
2024 | wird im Januar 2025 veröffentlicht | 1,808 Cent/kWh | maximal 10 Cent/kWh |
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Mit der Einspeisevergütung werden Betreiber einer Photovoltaikanlage belohnt, wenn sie den hier erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Die vergangenen Jahre zeigen jedoch eine klare Tendenz: Die Bundesregierung möchte die Betreiber dazu motivieren, mehr auf Eigenverbrauch zu setzen – die Vergütung sinkt. Bedeutet: Je früher eine PV-Anlage angemeldet wird, desto höher die Vergütung.
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