Kältemittel – insbesondere fluorierte Gase (F-Gase) – sind essenziell für Kälteanlagen, Klimageräte und Wärmepumpen. Doch viele von ihnen haben ein extrem hohes Treibhauspotenzial (GWP), das den Klimawandel erheblich verstärkt. Einige sind mehrere Tausendmal klimaschädlicher als CO₂.
Deshalb hat die EU ein abgestuftes Verbot besonders klimaschädlicher Kältemittel beschlossen. Ziel: Die Treibhausgasemissionen drastisch senken, ohne auf moderne Kältetechnik zu verzichten.
Die neue EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 ist seit 2024 in Kraft und ersetzt die Verordnung von 2014. Sie regelt:
Besonders 2025 bringt entscheidende Einschnitte für viele gängige Systeme.
Ab 1. Januar 2025 gelten neue Beschränkungen für bestimmte Kältemittel und Anwendungen:
Frisch hergestellte Kältemittel mit einem GWP über 2.500 dürfen nicht mehr verwendet werden in:
Betroffene Stoffe:
Kältemittel | GWP-Wert | Status ab 2025 | Geeignete Alternative |
R404A | 3.922 | Verboten | R744 (CO₂), R290 (Propan) |
R507A | 3.985 | Verboten | R449A, R1234yf |
R410A | 2.088 | Verbot in kleinen Geräten | R32, R290 |
R134a | 1.430 | Noch zulässig, bald reguliert | R513A, R1234ze |
R22 | 1.810 | Schon länger verboten | - |
Das Kältemittel Verbot 2025 betrifft nicht nur Hersteller, sondern vor allem:
Der Markt bietet heute zahlreiche umweltfreundliche Alternativen zu hoch-GWP-Kältemitteln:
Alternative | GWP | Einsatzbereich | Vorteile |
R290 (Propan) | 3 | Wärmepumpen, Haushaltsgeräte | Hohe Effizienz, sehr klimafreundlich |
R744 (CO₂) | 1 | Supermärkte, Tiefkühlanlagen | GWP-neutral, ungiftig |
R1234yf | <1 | Fahrzeugklimaanlagen | Sehr geringes GWP, aber brennbar |
R32 | 675 | Split-Klimaanlagen | Gute Verfügbarkeit, mittlerer GWP |
R513A | 631 | Ersatz für R134a in Klimaanlagen | Nicht brennbar, kompatibel |
Hinweis: Brennende oder hochdruckführende Kältemittel erfordern spezielle Sicherheitstechnik.
Deshalb: Jetzt planen, modernisieren und Förderung nutzen.
Die Umrüstung auf umweltfreundliche Kältemittel wird unterstützt durch:
Förderprogramm | Inhalt |
BAFA-Kälteförderung | Zuschüsse für Investitionen in effiziente Kältetechnik |
KfW-Programme | Finanzierung von Maßnahmen zur CO₂-Reduktion |
Landesförderungen | Z. B. NRW, Bayern, BW fördern nachhaltige Kälte- und Klimatechnik |
Förderfähig sind meist:
✅ Anlagentyp und verwendetes Kältemittel erfassen
✅ GWP-Wert prüfen – fällt Ihre Anlage unter das Verbot?
✅ Dichtheit & Zustand der Anlage bewerten lassen
✅ Alternativen recherchieren und mit Fachbetrieb abstimmen
✅ Fördermöglichkeiten beantragen
✅ Umbau oder Neuanlage planen – je nach wirtschaftlicher Sinnhaftigkeit
1. Muss ich meine bestehende Anlage 2025 stilllegen?
Nein – bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben werden, wenn sie dicht und sicher sind. Das Verbot betrifft Frischware zur Neubefüllung.
2. Was bedeutet GWP genau?
Der Global Warming Potential (GWP) misst, wie stark ein Gas das Klima im Vergleich zu CO₂ belastet. CO₂ = 1, R404A ≈ 3.922.
3. Was kostet eine Umrüstung auf ein alternatives Kältemittel?
Je nach Anlagentyp zwischen 1.000 € und 10.000 € – Fördermittel können Kosten senken.
4. Dürfen Techniker noch mit R410A arbeiten?
Nur unter bestimmten Bedingungen – und nicht in Neuanlagen mit <3 kg Füllmenge ab 2025.
5. Woher weiß ich, ob mein Kältemittel betroffen ist?
Der Kältemitteltyp steht auf dem Typenschild der Anlage oder im Wartungsbericht.
6. Gibt es Ausnahmen vom Verbot?
Ja – etwa für militärische Anwendungen oder wenn kein technisches Alternativgas verfügbar ist. Hierfür sind Ausnahmegenehmigungen nötig.
Das Kältemittel Verbot 2025 markiert einen wichtigen Wendepunkt für Klima- und Kältetechnik. Betreiber, Planer und Techniker stehen vor der Aufgabe, ihre Systeme zukunftssicher zu gestalten – im Einklang mit Umwelt und Gesetz.
🎯 Jetzt ist die Zeit, um:
Wer frühzeitig handelt, spart nicht nur Geld – sondern schützt auch das Klima.